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Asbestzement (Eternit): Was es ist, wo es steckt, was tun
Asbestzement ist ein Baustoff aus Zement und Asbestfasern; „Eternit“ ist nur einer seiner Handelsnamen. Er steckt vor allem in Dach- und Fassadenplatten und in Rohren, der Einsatz reichte bis etwa 1992. Ob ein Bauteil Asbest enthält, klärt nur eine Laborprobe; Arbeiten daran gehören in die Hand einer Fachfirma.
Schritt für Schritt bei Verdacht auf Asbestzement
Eine Orientierung nach den genannten Quellen, keine Rechtsberatung. Zu Ihrem Einzelfall gibt die zuständige Arbeitsschutzbehörde Auskunft.
- Nichts bearbeiten: Kritisch ist alles, was das Material zerstört: bohren, sägen, schleifen, fräsen, brechen, zerschlagen (Umweltbundesamt, Stand 30.07.2024); verwitterte Platten nicht hochdruckreinigen (LfU Bayern, Stand April 2018, S. 3).
- Baubeginn des Gebäudes klären: Wurde nach dem 31. Oktober 1993 mit dem Bau begonnen, kann in der Regel vermutet werden, dass kein Asbest vorhanden ist; für bestimmte Erzeugnisse gelten andere Übergangsfristen (§ 11a Abs. 1 Satz 2 und 3 GefStoffV, Fassung vom 17.12.2025).
- Bei älteren Gebäuden die Probe klären lassen: Das LfU nennt ein Stück von Fingernagel- bis Briefmarkengröße, entnommen ohne Staub und ohne zu bohren, zu sägen oder zu fräsen; bei Unsicherheit nimmt sie ein Experte (LfU Bayern, S. 10). Ist keine Analyse möglich, behandelt man das Material wie Asbest. Siehe „Asbest testen lassen“.
- Zustand beurteilen lassen: Ein generelles Sanierungsgebot gibt es für Asbestzement nach dem Umweltbundesamt nicht; die Notwendigkeit ergibt sich aus dem Zustand, etwa bei stark spröden, brüchigen Platten.
- Für Ausbau oder Abnahme einen Fachbetrieb beauftragen: Das LfU empfiehlt nur Fachfirmen (LfU Bayern, S. 11). Abbrucharbeiten im Bereich niedrigen oder mittleren Risikos bedürfen einer Genehmigung der Behörde (§ 11a Abs. 4a GefStoffV). Ein erstes Angebot holen Sie unten über das Portal ein.
- Den Abfall dem Fachbetrieb überlassen: Asbesthaltiger Abfall ist im Regelfall auf Deponien abzulagern (LfU Bayern, S. 11); Näheres auf „Asbest entsorgen“.
Das Aussehen verrät Asbest nicht. Nur eine Laborprobe gibt Sicherheit; wir begutachten nicht und geben keine Auskunft zu Ihrem Einzelfall.
Wo Asbestzement steckt: Dach, Fassade, Rohre
Nach dem LfU Bayern (S. 7) kommt Asbestzement vor allem in diesen Bauteilen vor. Die Seiten zu Dach, Fassade und Rohren führen im Einzelnen weiter (siehe „Zum Weiterlesen“).
- Dachplatten und Fassadenelemente: Element-, Schiefer- oder Wellplatten, auch als Wand- und Dachverkleidung etwa von Scheunen (LfU Bayern, S. 4)
- Haus-Innenseite von Dachkonstruktionen
- Rohre, Kabelkanäle, Lüftungskanäle und Elektroschränke; das UBA nennt zusätzlich Fallrohre (Stand 30.07.2024)
- Verkleidung von Brandschutztüren
- Bodenbelagsplatten („Floor-Flex“) und Asphalt-Tiles
- Blumenkästen, Wannen, Tröge und Gartenmöbel
Zur Einordnung: Asbestzement gehört nach der TRGS 519 (Fassung 28.2.2025, Nr. 2.12) zu den fest gebundenen Asbestprodukten, mit einem Asbestgehalt von in der Regel unter 15 Gewichtsprozent und einer Rohdichte von mehr als 1400 kg/m³.
Eternit, Asbestzement, Faserzement: was der Name sagt
„Eternit“, „Fulgurit“ und „Baufanit“ sind Handelsnamen für Asbestzement (LfU Bayern, S. 7). Der Name auf einer Platte sagt deshalb nicht, ob heute Asbest darin steckt: Entscheidend sind Baujahr und Probe.
Zeitlich: Das LfU nennt für 1985 die Umstellung auf asbestfreie kleinformatige Dach- und Wandplatten, für 1991 das Ende der Herstellung und für 1992 das Ende der Verwendung großformatiger Wellplatten für den Hochbau (LfU Bayern, S. 3). Nach dem Umweltbundesamt sind Herstellung und Verwendung von Asbest seit dem 31. Oktober 1993 verboten. Das heißt nicht, dass jede Platte aus der Zwischenzeit asbestfrei ist.
Wann Asbestzement gefährlich werden kann
Nach dem Umweltbundesamt geht von Asbestzement bei normaler Nutzung keine Gefahr durch Fasern aus, solange die Produkte in Ordnung und gebrauchstauglich sind und keinen thermischen oder mechanischen Einwirkungen ausgesetzt werden. Das ist keine Entwarnung für Ihr Bauteil: Wie es um das Bauteil steht, beurteilt eine Fachperson.
Größere Fasermengen können beim unsachgemäßen Bearbeiten frei werden, vor allem beim Abschleifen und großflächigen Abstemmen (Umweltbundesamt); auch Verwitterung kann Fasern freisetzen (LfU Bayern, S. 7). Bei Beschwerden wenden Sie sich an eine Ärztin oder einen Arzt.
Was die Gefahrstoffverordnung verbietet
Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien in oder an Bauwerken sind grundsätzlich verboten; ausgenommen sind unter anderem Abbrucharbeiten (§ 11 Abs. 1 und 2 GefStoffV, Fassung vom 17.12.2025). Die Verbote gelten auch für private Haushalte (§ 11 Abs. 7).
Ausdrücklich nicht ausgenommen sind die feste Überdeckung, Überbauung oder Aufständerung an Asbestzementdächern und Asbestzement-Wand- und Deckenverkleidungen sowie Reinigungs- und Beschichtungsarbeiten an nicht vollflächig beschichteten Asbestzementdächern und Außenwandverkleidungen (§ 11 Abs. 3). Das LfU nennt hier Photovoltaik- und Solaranlagen und Dachbegrünungen (LfU Bayern, S. 3).
Verbote und Genehmigungen im Einzelfall prüft die Arbeitsschutzbehörde des Landes. Wir vermitteln nur Fachbetriebe; saniert und entsorgt wird dort.
Häufige Fragen
Ist Eternit immer Asbest?
Nicht sicher zu sagen: „Eternit“ ist ein Handelsname für Asbestzement (LfU Bayern, S. 7), der Name allein sagt über den Inhalt nichts. Bei Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 ist Asbest nicht auszuschließen (§ 11a Abs. 1 Satz 2 GefStoffV); sicher klärt es nur eine Laborprobe.
Ist Asbestzement gefährlich?
Das Umweltbundesamt (Stand 30.07.2024) schreibt, bei normaler Nutzung gehe von intakten Asbestzementprodukten keine Gefahr durch Fasern aus. Kritisch sind Arbeiten, bei denen das Material zerstört oder bearbeitet wird (bohren, sägen, schleifen, fräsen, brechen, zerschlagen). Das ersetzt keine Beurteilung Ihres Bauteils durch eine Fachperson.
Woran erkenne ich Asbestzement?
Am Aussehen nicht sicher. Hinweise geben Baujahr und Bauteil, etwa Wellplatten, Fassadenschindeln oder Rohre (LfU Bayern, S. 7). Bei Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 klärt es nur die Probe; bei Unsicherheit nimmt sie ein Experte (LfU Bayern, S. 10).
Bis wann wurde Asbestzement verbaut?
Das LfU nennt für Asbestzement einen Einsatz bis etwa 1992 (LfU Bayern, S. 7). In Deutschland sind Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von Asbest seit dem 31. Oktober 1993 verboten (Umweltbundesamt, Stand 30.07.2024). Weiteres steht auf „Bis wann wurde Asbest verbaut?“.
Muss ich Asbestzementplatten entfernen lassen?
Ein generelles Sanierungsgebot besteht nach dem Umweltbundesamt für Asbestzement nicht. Die Notwendigkeit ergibt sich allenfalls aus dem Zustand, etwa bei stark spröden, brüchigen Fassaden- oder Dachplatten. Ob das bei Ihnen zutrifft, klärt eine Fachperson; zum Einzelfall gibt die Arbeitsschutzbehörde Auskunft.
Darf ich Eternitplatten selbst abnehmen?
Die Asbestverbote der Gefahrstoffverordnung gelten auch für private Haushalte (§ 11 Abs. 7 GefStoffV); das LfU empfiehlt, nur Fachfirmen zu beauftragen (LfU Bayern, S. 11). Wir raten von Eigenarbeit ab; zum Einzelfall gibt die Arbeitsschutzbehörde Auskunft.
Vom Wissen zum Betrieb
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