Hinweise, Haftung und Quellen
Kurz gesagt: Wir informieren allgemein und vermitteln Betriebe. Ob in Ihrem Gebäude Schadstoffe stecken und was zu tun ist, klären Sachkundige vor Ort, ein Labor und im Zweifel Behörde oder Rechtsberatung.
Was Schadstoffportal ist
Schadstoffportal informiert allgemein über Asbest und andere Gebäudeschadstoffe und vermittelt Anfragen an Fachbetriebe. Wir sanieren nicht selbst, nehmen keine Proben und erstellen keine Gutachten.
Wenn Sie über das Portal einen Betrieb finden, schließen Sie den Auftrag direkt mit diesem Betrieb. Schadstoffportal vermittelt nur, ist nicht Vertragspartner des Auftrags und steht nicht für die Arbeit, die Preise oder die Termine des Betriebs ein.
Mit „Angebot annehmen" im Kundenbereich teilen Sie dem Betrieb mit, dass Sie ihn zu den Bedingungen seines Angebots beauftragen möchten. Termin und Einzelheiten stimmen Sie direkt mit ihm ab. Der Betrieb ist auch Ihr Ansprechpartner für Fragen zu Vertrag, Widerruf, Rechnung und Gewährleistung.
Wie wir uns finanzieren
Für Sie als anfragende Person ist Schadstoffportal kostenlos und unverbindlich. Wir finanzieren uns über die Fachbetriebe: Nimmt eine anfragende Person das Angebot eines Partnerbetriebs über das Portal an, zahlt uns der Betrieb eine Provision von 4 % des Nettobetrags des angenommenen Angebots. Kommt kein Auftrag zustande, zahlt der Betrieb nichts. Die Übernahme einer Anfrage ist für den Betrieb kostenlos.
Die Provision schuldet allein der Betrieb, Ihnen stellen wir nichts in Rechnung. Wie der Betrieb seine Preise kalkuliert, entscheidet er selbst.
Damit wir richtig abrechnen, fragen wir nach der Annahme Sie und den Betrieb per E-Mail, ob der Auftrag ausgeführt wurde, und Sie können uns den Auftragstermin nennen. Ihre Antwort ist freiwillig und hat für Sie keine Folgen.
Welcher Betrieb Ihre Anfrage erhält
Ihre Anfrage geht nach unserer Prüfung an genau einen Fachbetrieb, dessen Erlaubnis zum Risikobereich Ihrer Anfrage passt. Übernimmt er sie, hat er 72 Stunden Zeit für sein Angebot. Lehnen Sie das Angebot ab, übernimmt der Betrieb nicht oder macht er kein Angebot, geben wir die Anfrage automatisch an den nächsten passenden Fachbetrieb weiter, immer nur an einen. Mit „Zurückziehen" beenden Sie das jederzeit.
Haben Sie über „Erstes Angebot einholen" einen bestimmten Betrieb gewählt, fragen wir zuerst diesen Betrieb, sofern seine Erlaubnis den Risikobereich Ihrer Anfrage abdeckt. Ist er noch kein Partner, rufen wir ihn an. Sonst wählen wir unter unseren Partnerbetrieben nach diesen Merkmalen in dieser Reihenfolge aus: Die Erlaubnis des Betriebs laut amtlicher Landesliste muss den Risikobereich Ihrer Anfrage abdecken, Betriebe mit ausgewiesener passender Erlaubnis haben Vorrang. Leistung und Bauteil müssen zu dem passen, was der Betrieb bei uns angegeben hat, und Ihr Ort muss in seinem Umkreis liegen. Unter den passenden Betrieben hat Vorrang, wer in den letzten 14 Tagen weniger Anfragen angeboten bekam, danach entscheidet die Entfernung zu Ihrem Ort. Der Suchumkreis hängt vom voraussichtlichen Umfang des Auftrags ab und liegt zunächst zwischen 30 und 100 km. Findet sich darin niemand, erweitern wir die Suche schrittweise bis höchstens 150 km. Findet sich auch dann kein Partnerbetrieb, sprechen wir Betriebe aus dem Verzeichnis telefonisch an.
Lehnen Sie das Angebot ab, sagt der Betrieb ab oder übernimmt er die Anfrage nicht innerhalb von 48 Stunden oder macht er nach der Übernahme kein Angebot innerhalb von 72 Stunden, geben wir sie nach denselben Merkmalen an den nächsten Betrieb weiter, bis Sie ein Angebot annehmen oder die Anfrage zurückziehen. Die Provision und andere Zahlungen haben keinen Einfluss darauf, welcher Betrieb Ihre Anfrage erhält. Auch eine bezahlte Hervorhebung ändert daran nichts.
Die Liste der Betriebe im Verzeichnis ordnen wir nach der Entfernung zum gesuchten Ort. Ob ein Betrieb Partner ist, spielt für diese Reihenfolge keine Rolle. Eine bezahlte Hervorhebung wäre als „Anzeige“ gekennzeichnet und könnte nur die Reihenfolge in solchen Listen verschieben, nie die Zuweisung einer Anfrage: Sie geht an den Wunschbetrieb oder an den Betrieb, den wir nach den oben genannten Merkmalen wählen.
Keine Begutachtung, keine Beratung im Einzelfall
Wir beraten nicht im Einzelfall, weder rechtlich noch zu Gefahrstoffen, Arbeitsschutz oder Gesundheit. Unsere Seiten beschreiben, wo Schadstoffe typischerweise vorkommen, woran man sie erkennen kann und welche Regeln gelten. Ob ein bestimmtes Bauteil in Ihrem Gebäude Asbest oder einen anderen Schadstoff enthält, lässt sich damit nicht feststellen. Das klären nur Sachkundige vor Ort oder eine Laboranalyse.
Die Inhalte sind keine Rechtsberatung. Wir geben Vorschriften allgemein und mit Fundstelle wieder. Wie sie auf Ihren Fall anzuwenden sind, beantworten die zuständige Behörde (zum Beispiel die Arbeitsschutz- oder Gewerbeaufsichtsbehörde Ihres Landes, die Bauaufsicht) oder eine Rechtsberatung.
Die Inhalte sind auch keine medizinische Beratung. Wenn Sie befürchten, Fasern oder Schadstoffe eingeatmet zu haben, oder Beschwerden haben, wenden Sie sich an eine Ärztin oder einen Arzt.
Bei Verdacht auf Asbest: nicht selbst Hand anlegen
Wenn Sie vermuten, dass ein Bauteil Asbest oder einen anderen Schadstoff enthält, bearbeiten Sie es bitte nicht selbst: nicht bohren, sägen, schleifen, brechen, abschlagen oder mit Hochdruck reinigen. Dabei können Fasern frei werden. Lassen Sie das Bauteil unberührt, bis Sachkundige es beurteilt haben.
Unsere Seiten sind keine Anleitung für eigene Arbeiten an schadstoffhaltigen Bauteilen. Für Arbeiten mit Asbest gelten strenge gesetzliche Vorgaben. Ob und unter welchen Bedingungen eine Arbeit zulässig ist, klären ein Fachbetrieb mit Erlaubnis oder die zuständige Behörde.
Wie unsere Inhalte entstehen
Wir stützen uns auf Primärquellen: Gesetze und Verordnungen, Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), Veröffentlichungen von Behörden und Unfallversicherungsträgern sowie Angaben der Hersteller. Zusammenstellungen Dritter übernehmen wir nicht ungeprüft.
Unser Grundsatz: Zahlen, Fristen und Preise nur mit Quelle und Stand; wo es keine belastbare Angabe gibt, sagen wir das. Jede Inhaltsseite nennt am Ende ihre Quellen und trägt einen Stand; Vorschriften und Herstellerangaben können sich danach geändert haben.
Formulierungen wie „gilt laut Hersteller als asbestfrei" sind Absicht: Sie geben wieder, was eine Quelle sagt, und ersetzen keine Prüfung am eigenen Objekt.
Fachbetriebe im Verzeichnis
Die Betriebe im Verzeichnis stammen aus den amtlichen Listen der Länder über Erlaubnisse und Zulassungen für Arbeiten mit Asbest sowie aus öffentlich zugänglichen Quellen. Wir prüfen, ob die Erlaubnis laut dieser Liste zur angefragten Arbeit passt. Die Qualität der Arbeit, Preise oder Zuverlässigkeit eines Betriebs prüfen und bewerten wir nicht.
Erlaubnisse können ablaufen oder sich ändern. Maßgeblich ist der aktuelle Nachweis, den Sie sich vom Betrieb zeigen lassen können.
Haftung für Inhalte
Wir stellen die Inhalte mit Sorgfalt zusammen und prüfen sie gegen die genannten Quellen. Für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernehmen wir dennoch keine Gewähr. Entscheidungen über Arbeiten an Ihrem Gebäude treffen Sie auf Grundlage einer Prüfung vor Ort, nicht allein auf Grundlage dieser Seiten.
Die gesetzliche Haftung, insbesondere für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bleibt davon unberührt.
Haftung für Links
Wir verlinken auf Quellen anderer Anbieter, etwa Behörden, Hersteller und Fachverbände. Für deren Inhalte sind allein die jeweiligen Anbieter verantwortlich. Wir haben die verlinkten Seiten beim Setzen des Links geprüft; laufend überwachen können wir sie nicht. Wenn uns bekannt wird, dass ein Link auf rechtswidrige oder überholte Inhalte führt, entfernen oder ersetzen wir ihn.
Fehler gefunden?
Wenn Ihnen eine Angabe falsch oder veraltet vorkommt, schreiben Sie uns an kontakt@schadstoffportal.de — am besten mit der Seite und einer Quelle. Wir prüfen jeden Hinweis und korrigieren, wo nötig.
Quellen
Diese Werke liegen unseren Inhaltsseiten zugrunde, mit Fassung und Abrufdatum.
Gesetze und Verordnungen (12)
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GefStoffV
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung)
Herausgeber: Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)
Fassung: Gefahrstoffverordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643, 1644), zuletzt geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 17. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 337; 2026 I Nr. 44)
Abgerufen am 17.10.2026
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ChemG
Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz), §§ 26 und 27
Herausgeber: Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)
Fassung: Fassung der Bekanntmachung vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3498, 3991), zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 86) geändert
Abgerufen am 17.10.2026
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BGB
Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 433 bis 444 (Kaufvertrag, Rechte bei Mängeln, Haftungsausschluss) und § 536 (Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln)
Herausgeber: Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)
Fassung: Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226) geändert worden ist
Abgerufen am 17.10.2026
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AltholzV
Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholzverordnung)
Herausgeber: Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)
Fassung: Altholzverordnung vom 15. August 2002 (BGBl. I S. 3302), die zuletzt durch Artikel 120 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist
Abgerufen am 10.10.2026
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KrWG
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz)
Herausgeber: Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)
Fassung: Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 22. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 224); Stand-Zeile beim Herausgeber am 17.10.2026 noch nicht nachgeführt (dort: Stand 2.3.2023)
Abgerufen am 17.10.2026
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AVV
Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung)
Herausgeber: Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)
Fassung: Abfallverzeichnis-Verordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. Juni 2020 (BGBl. I S. 1533)
Abgerufen am 17.10.2026
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BKV
Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)
Herausgeber: Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)
Fassung: Berufskrankheiten-Verordnung vom 31. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2623), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 210)
Abgerufen am 17.10.2026
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SGB VII
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung (§§ 9, 193, 202)
Herausgeber: Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)
Fassung: Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 140)
Abgerufen am 17.10.2026
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ArbMedVV
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), § 5 und Anhang
Herausgeber: Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)
Fassung: Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 136)
Abgerufen am 17.10.2026
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EStG
Einkommensteuergesetz
Herausgeber: Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)
Fassung: Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 29. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197) geändert worden ist
Abgerufen am 17.10.2026
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PCBAbfallV
Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle und halogenierter Monomethyldiphenylmethane (PCB/PCT-Abfallverordnung)
Herausgeber: Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)
Fassung: PCB/PCT-Abfallverordnung vom 26. Juni 2000 (BGBl. I S. 932), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 21 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212)
Abgerufen am 17.10.2026
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Viertes EnEG-Änderungsgesetz (EnEV § 10a aufgehoben)
Viertes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes, Artikel 1a (Änderung der Energieeinsparverordnung: „§ 10a wird aufgehoben“)
Herausgeber: Bundesgesetzblatt (BGBl. 2013 I S. 2197, Nr. 36 vom 12.07.2013); Wiedergabe bei buzer.de (der Text im BGBl-Archiv war nicht lesbar)
Fassung: Gesetz vom 04.07.2013, BGBl. I S. 2197
Abgerufen am 17.10.2026
Rechtsprechung (1)
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BGH V ZR 30/08
Urteil vom 27. März 2009, V ZR 30/08 (Asbestzementplatten in der Fassade als offenbarungspflichtiger Mangel)
Herausgeber: Bundesgerichtshof, V. Zivilsenat
Fassung: Verkündet am 27. März 2009
Abgerufen am 10.10.2026
Technische Regeln (4)
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TRGS 519
Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
Herausgeber: Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS); veröffentlicht von der BAuA
Fassung: Ausgabe Januar 2014 (GMBl 2014 S. 164-201 v. 20.3.2014, Nr. 8/9), zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2025 S. 144-145 v. 28.2.2025 (Nr. 7)
Abgerufen am 17.10.2026
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TRGS 521
Tätigkeiten mit alter Mineralwolle
Herausgeber: Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS); veröffentlicht von der BAuA
Fassung: Ausgabe Mai 2026 (GMBl 2026 S. 300-308 v. 4.5.2026, Nr. 14-15)
Abgerufen am 17.10.2026
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TRGS 524
Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen
Herausgeber: Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS); veröffentlicht von der BAuA
Fassung: Ausgabe Juli 2026 (GMBl 2026 S. 385-428 v. 17.7.2026, Nr. 18/19)
Abgerufen am 17.10.2026
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TRGS 551
Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material
Herausgeber: Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS); veröffentlicht von der BAuA
Fassung: Ausgabe August 2015 (GMBl 2015 S. 1066-1083 v. 6.10.2015, Nr. 54), geändert und ergänzt: GMBl 2016 S. 8-10 v. 27.1.2016 (Nr. 1)
Abgerufen am 17.10.2026
Richtlinien (2)
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Asbest-Richtlinie
Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden (Asbest-Richtlinie)
Herausgeber: Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, Nr. 51 vom 2. September 1997 (Wiedergabe bei Institut ASER e. V.)
Fassung: Fassung Januar 1996, veröffentlicht am 2. September 1997
Abgerufen am 17.10.2026
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PCB-Richtlinie
Richtlinie für die Bewertung und Sanierung PCB-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden
Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft der für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Minister der Länder (ARGEBAU), gebilligt vom Allgemeinen Ausschuss der ARGEBAU am 14. Oktober 1994 (Wiedergabe bei arguk.de)
Fassung: Fassung September 1994
Abgerufen am 17.10.2026
Normen (2)
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VDI 3866 Blatt 1
Bestimmung von Asbest in technischen Produkten – Entnahme und Aufbereitung der Proben
Herausgeber: VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) im VDI und DIN
Fassung: Ausgabe Dezember 2021
Abgerufen am 17.10.2026
-
VDI 3492
Innenraumluft, Außenluft – Messen anorganischer faserförmiger Partikel – Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren
Herausgeber: VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) im VDI und DIN
Fassung: Ausgabe Januar 2026
Abgerufen am 17.10.2026
Behörden und Verbände (35)
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ServicePortal Berlin 330670
Asbest – Asbesthaltige Bauteile/-produkte in Wohngebäuden melden (Dienstleistung 330670)
Herausgeber: Land Berlin, ServicePortal Berlin (service.berlin.de)
Fassung: Seite ohne Datums- oder Stand-Angabe
Abgerufen am 17.10.2026
-
DGUV Information 201-050
Gebundene Asbestprodukte in Gebäuden – Eine Zusammenstellung der Asbest-Richtlinie sowie der TRGS 519 Asbest
Herausgeber: Bundesverband der Unfallkassen (Stand März 2007); veröffentlicht von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Fassung: Stand März 2007
Abgerufen am 17.10.2026
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LfU Bayern – UmweltWissen Asbest
UmweltWissen – Abfall: Asbest
Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
Fassung: Neufassung Februar 2004, letzte Überarbeitung April 2018 (Impressum S. 15)
Abgerufen am 17.10.2026
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DGUV – BK-Todesfälle
Todesfälle infolge einer Berufskrankheit
Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Fassung: Statistik mit Werten für 2023, 2024 und 2025
Abgerufen am 17.10.2026
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BAuA – Feststellungsverfahren Berufskrankheit
Wie läuft ein Feststellungsverfahren für eine Berufskrankheit ab?
Herausgeber: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Fassung: Seite ohne Datumsangabe, abgerufen am 17.10.2026
Abgerufen am 17.10.2026
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DGUV – Gesundheitsvorsorge (GVS)
Gesundheitsvorsorge (GVS) – vormals ZAs: nachgehende Vorsorge
Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Fassung: Seite ohne Datumsangabe, abgerufen am 17.10.2026
Abgerufen am 17.10.2026
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LfU Bayern – Fußbodenaufbauten
Schadstoffratgeber Gebäuderückbau – Fußbodenaufbauten (Nr. 204)
Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
Fassung: Stand September 2020
Abgerufen am 17.10.2026
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LfU Bayern – Handlungsempfehlung Estriche
Handlungsempfehlung für die Entsorgung von asbesthaltigen und asbestfreien Estrichen (Magnesitestrich, Magnesiaestrich, „Steinholzestrich“ etc.)
Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Referate 36, 37 und 38 (Deponien, Zentrale Stelle Abfallüberwachung)
Fassung: Stand 06/2015
Abgerufen am 17.10.2026
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LAGA M 23
LAGA-Mitteilung 23 – Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
Herausgeber: Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
Fassung: Stand: 29. November 2022, veröffentlicht am 08.05.2023
Abgerufen am 17.10.2026
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UBA – Asbest
Asbest
Herausgeber: Umweltbundesamt (UBA)
Fassung: Zuletzt aktualisiert am 30.07.2024
Abgerufen am 17.10.2026
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LfU Bayern – Bodenbeläge
Schadstoffratgeber Gebäuderückbau – Bodenbeläge (Nr. 403)
Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
Fassung: Stand Januar 2021
Abgerufen am 17.10.2026
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LfU Bayern – Fliesenkleber
Schadstoffratgeber Gebäuderückbau – Fliesenkleber (Nr. 444)
Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
Fassung: Stand September 2020
Abgerufen am 17.10.2026
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LfU Bayern – Asbest (Schadstoffratgeber)
Schadstoffratgeber Gebäuderückbau – Asbest (Nr. 501)
Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
Fassung: Stand September 2020
Abgerufen am 17.10.2026
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LfU Bayern – Dachbahnen
Schadstoffratgeber Gebäuderückbau – Dachbahnen (Nr. 408)
Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
Fassung: Stand September 2020
Abgerufen am 17.10.2026
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LfU Bayern – infoBlatt Dachbahnen
infoBlätter Kreislaufwirtschaft: Teer-/bitumenhaltige Dachbahnen
Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Abfallratgeber Bayern
Fassung: Stand 10/2015
Abgerufen am 17.10.2026
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LfU Bayern – Rohre
Schadstoffratgeber Gebäuderückbau – Rohre (Nr. 435)
Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
Fassung: Stand September 2020
Abgerufen am 17.10.2026
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DGUV – Emissionsarmes Verfahren BT 8
Emissionsarme Verfahren für Tätigkeiten mit geringer Exposition gemäß Nr. 2.9 TRGS 519: BT 8, Schornsteinfegerarbeiten – Kameraverfahren zum Prüfen asbesthaltiger Schornsteine
Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), IFA (DGUV Information 201-012)
Fassung: ergänzte Fassung, Stand 05.2023
Abgerufen am 17.10.2026
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LfU Bayern – Rohrverkleidungen
Schadstoffratgeber Gebäuderückbau – Rohrverkleidungen (Nr. 436)
Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
Fassung: Stand September 2020
Abgerufen am 17.10.2026
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LfU Bayern – Fensterbänke
Schadstoffratgeber Gebäuderückbau – Fensterbänke (Nr. 417)
Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
Fassung: Stand September 2020
Abgerufen am 17.10.2026
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LfU Bayern – Bauplatten
Schadstoffratgeber Gebäuderückbau – Bauplatten (Nr. 402), darin asbesthaltige Leichtbauplatten, Gipsspachtel und Holzwolleleichtbauplatten („Heraklith“)
Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
Fassung: Stand September 2020
Abgerufen am 17.10.2026
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UBA/AIR – Richtwerte PCB Innenraumluft
Richtwerte für Polychlorierte Biphenyle (PCB) in der Innenraumluft
Herausgeber: Umweltbundesamt (UBA), Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR); veröffentlicht im Bundesgesundheitsblatt
Fassung: Bundesgesundheitsbl 2025 · 68:201–218, online publiziert am 14. Januar 2025
Abgerufen am 17.10.2026
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LfU Bayern – Fugendichtmassen
Schadstoffratgeber Gebäuderückbau – Fugendichtmassen (Nr. 419)
Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
Fassung: Stand September 2020
Abgerufen am 17.10.2026
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LfU Bayern – PCB (Schadstoffratgeber)
Schadstoffratgeber Gebäuderückbau – Polychlorierte Biphenyle (PCB) und Chlorparaffine (CP) (Nr. 512)
Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
Fassung: Stand September 2020
Abgerufen am 17.10.2026
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LfU Bayern – PAK (Schadstoffratgeber)
Schadstoffratgeber Gebäuderückbau – PAK (Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe) (Nr. 502)
Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
Fassung: Stand September 2020
Abgerufen am 17.10.2026
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LfU Bayern – KMF (Schadstoffratgeber)
Schadstoffratgeber Gebäuderückbau – Künstliche Mineralfasern (KMF) (Nr. 508)
Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
Fassung: Stand September 2020
Abgerufen am 17.10.2026
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LfU Bayern – Holzschutzmittel
Schadstoffratgeber Gebäuderückbau – Holzschutzmittel und Pestizide (Nr. 507)
Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
Fassung: Stand September 2020
Abgerufen am 17.10.2026
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UBA – Hausstaub (Kinder-Umwelt-Survey)
Kindergesundheit: Hausstaub zum Teil mit Umweltschadstoffen belastet (Pressemitteilung Nr. 12/2008)
Herausgeber: Umweltbundesamt (UBA)
Fassung: Pressemitteilung No. 12/2008 vom 22.02.2008
Abgerufen am 17.10.2026
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LfU Bayern – Dachstuhlholz
Schadstoffratgeber Gebäuderückbau – Dachstuhl- und Schalungsholz (Nr. 409)
Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
Fassung: Stand September 2020
Abgerufen am 17.10.2026
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LfU Bayern – Holzverkleidungen
Schadstoffratgeber Gebäuderückbau – Holzverkleidungen (Nr. 423)
Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
Fassung: Stand September 2020
Abgerufen am 17.10.2026
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UBA – Asbest in den neuen Bundesländern
Asbest in den neuen Bundesländern
Herausgeber: Umweltbundesamt (UBA)
Fassung: Erscheinungsjahr Januar 1994 (Angabe auf der UBA-Publikationsseite; das PDF selbst trägt kein Datum)
Abgerufen am 17.10.2026
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DGUV/IFA – Asbestersatzstoff-Katalog Band 9 (Asbestzement)
Asbestersatzstoff-Katalog, Band 9: Asbestzement
Herausgeber: Battelle-Institut e. V., im Auftrag des Umweltbundesamtes; Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften e. V. (Wiedergabe: DGUV/IFA)
Fassung: Oktober 1985, ISBN 3-88383-121-2
Abgerufen am 17.10.2026
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BG BAU 633
Sanierung PAK-haltiger Klebstoffe – Handlungsanleitung zum Entfernen PAK-haltiger Klebstoffe für Holzfußböden
Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)
Fassung: Abruf-Nr. 633, Ausgabe 4/2015 (Impressum S. 7; Abruf-Nr. S. 8)
Abgerufen am 17.10.2026
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HWK Freiburg – Asbesthaltige Nachtspeicher (Sammelliste)
Asbesthaltige Nachtspeicher: Hersteller, Typ, Baujahr (einschließlich)
Herausgeber: Wiedergabe bei Handwerkskammer Freiburg
Fassung: Einseitige Liste ohne Fassungsangabe; genannte Quellen von 1990
Abgerufen am 17.10.2026
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LfU Bayern – infoBlatt Nachtspeicherheizgeräte
infoBlatt Abfallwirtschaft: Nachtspeicherheizgeräte
Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Abfallinformationsstelle
Fassung: April 2013 (Kopf S. 1)
Abgerufen am 17.10.2026
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SUN Nürnberg – Raumluftmessung
Messung der Konzentration von Asbestfasern und künstlichen Mineralfasern in der Innenraumluft
Herausgeber: Stadt Nürnberg, SUN-Werkbereich Umweltanalytik (Informationsblatt)
Fassung: Informationsblatt ohne Fassungsangabe
Abgerufen am 17.10.2026
Hersteller (4)
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Merkblatt Asbest in alten Elektro-Speicherheizgeräten
Merkblatt Asbest in alten Elektro-Speicherheizgeräten (Nachtstromspeicherheizungen): Hinweise zur Verwendung von Asbest, zur Dringlichkeit des Austausches und zum Entsorgen der Geräte
Herausgeber: ZVEI, HEA beim VDEW, ZVEH und Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik; Verlag: VWEW Energieverlag GmbH, Frankfurt am Main (ISBN 3-8022-0750-5); Wiedergabe bei Handwerkskammer Freiburg
Fassung: 3. Auflage Mai 2004 (1. Auflage Juli 1991, 2. Auflage Juli 1993)
Abgerufen am 17.10.2026
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Glen Dimplex – Asbestliste Speicherheizgeräte
Asbesthaltige und asbestfreie Speicherheizgeräte (Bauknecht, Thermo Technik Dimplex, Dimplex)
Herausgeber: Glen Dimplex Deutschland GmbH, Geschäftsbereich Heating & Ventilation, Kulmbach
Fassung: Im PDF ohne Datumsangabe; abgerufen am 17.10.2026
Abgerufen am 17.10.2026
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AEG Haustechnik – Häufige Fragen Wärmespeicher
Sind alle Wärmespeicher asbesthaltig?
Herausgeber: AEG Haustechnik (Seitenbetreiber: STIEBEL ELTRON GmbH & Co. KG)
Fassung: Seite ohne Datumsangabe, abgerufen am 17.10.2026
Abgerufen am 17.10.2026
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Stiebel Eltron – Asbest-Tabelle Wärmespeicher
Asbest-Tabelle STE-Wärmespeicher: Wärmespeicher älterer Bauart, die zum Teil asbesthaltige Materialien enthalten
Herausgeber: STIEBEL ELTRON GmbH & Co. KG
Fassung: PMH 3 / Dez. 2003; Daten gemäß Speicherheizgerätedatei, Stand 05/92
Abgerufen am 17.10.2026
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