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Gebäudeschadstoffe · Asbest

Steckt Asbest
in Ihrem Haus?

Für die Asbestsanierung vermitteln wir Ihre Anfrage an einen Fachbetrieb mit Erlaubnis laut Landesliste. Für Sie kostenlos. Vor dem 31. Oktober 1993 gebaut? Dann klärt nur eine Probe, ob Asbest im Haus steckt.

Schnellcheck

§ 11a GefStoffV
Tragen Sie das Baujahr ein.
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Kein Bild und keine Zahl ersetzt eine Laborprobe. Der Check sagt, ob sich eine lohnt.

31.10.1993

Stichtag
Begann der Bau nach diesem Datum, kann in der Regel vermutet werden, dass kein Asbest vorhanden ist (§ 11a Abs. 1 Satz 2 GefStoffV).

Mehr zu den Pflichten

Wo Asbest steckt

13 Bauteile, ein Verdacht

Jede Seite beschreibt Aussehen, Baujahre, Gefahr im Alltag, was zu tun ist und wovon der Preis abhängt.

Alle 13 Bauteile ansehen

Vom Verdacht zur Sanierung

Vier Schritte, zwei davon gehen Sie selbst

  1. 01

    Bauteil einordnen

    Baujahr und Bauteil ergeben, wie wahrscheinlich Asbest verbaut wurde — und ob die Faser fest oder schwach gebunden vorliegt.

    Sie selbst
  2. 02

    Probe nehmen lassen

    Nur das Labor gibt Sicherheit. Bei schwach gebundenem Material nimmt sie ein Fachbetrieb.

    Sie selbst
  3. 03

    Erstes Angebot einholen

    Sie beschreiben Ihren Fall einmal. Wir geben die Anfrage exklusiv an einen passenden Fachbetrieb, bei hohem Risiko nur an einen Betrieb mit behördlicher Zulassung. Für Sie kostenlos und unverbindlich.

    Mit Fachbetrieb
  4. 04

    Sanieren lassen

    Der Betrieb zeigt die Arbeiten der Behörde an, sichert den Bereich und entsorgt mit Nachweis. Lassen Sie sich die Dokumentation aushändigen.

    Mit Fachbetrieb

Das Verzeichnis

Im Verzeichnis stehen nur Betriebe aus amtlichen Landeslisten

Jeder Eintrag stammt aus der Liste einer Landesbehörde nach § 19 Abs. 6 Gefahrstoffverordnung — nicht aus einem Branchenbuch, nicht aus einer Selbstauskunft. Auf jeder Betriebsseite steht, welche Erlaubnis die Landesliste ausweist, bis wann sie gilt (soweit das Land eine Frist veröffentlicht) und wo sie nachzuschlagen ist.

Verzeichnis durchsuchen
791
Betriebe mit Erlaubnis laut Landesliste
641
zugelassen für hohes Risiko, § 11a Abs. 3
328
mit Genehmigung für Abbruch, § 11a Abs. 4a
581
Orte mit eigener Übersicht im Umkreis
13
amtliche Landeslisten
0 €
für Ihre Anfrage

Stand der Landeslisten: 02/2026 bis 08/2026. Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland veröffentlichen bislang keine Liste — dort können wir niemanden führen.

Häufige Fragen

Asbestsanierung: kurz beantwortet

Was ist schadstoffportal.de?

Ein Vermittlungsportal für die Asbestsanierung. Wir geben Ihre Anfrage an einen Fachbetrieb mit Erlaubnis laut Landesliste weiter. Wir sanieren nicht selbst und sind nicht Vertragspartner des Auftrags; den Vertrag schließen Sie mit dem Betrieb.

Kostet die Anfrage etwas?

Für Sie ist die Anfrage kostenlos und unverbindlich. Der Betrieb zahlt uns eine Provision von 4 % des Nettobetrags nur dann, wenn Sie sein Angebot über das Portal annehmen. Was die Sanierung selbst kostet, steht erst im Angebot des Betriebs.

Wovon die Kosten abhängen
Wie läuft die Anfrage ab?

Sie beschreiben Ihr Anliegen einmal. Wir prüfen die Anfrage und geben sie an genau einen Betrieb. Er hat 48 Stunden, sie zu übernehmen, danach 72 Stunden für sein Angebot. Übernimmt er nicht oder lehnen Sie sein Angebot ab, geben wir die Anfrage automatisch an den nächsten passenden Betrieb weiter, immer nur an einen. Sie können die Anfrage jederzeit zurückziehen.

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Wer darf Asbest sanieren?

Arbeiten mit hohem Risiko, etwa an schwach gebundenem Asbest, dürfen nur Betriebe ausführen, die die zuständige Behörde dafür zugelassen hat (§ 11a Abs. 3 GefStoffV, Fassung vom 17.12.2025). Für Abbrucharbeiten mit niedrigem oder mittlerem Risiko ist eine Genehmigung nötig (§ 11a Abs. 4a). Für Einzelfragen ist die Arbeitsschutzbehörde zuständig.

Fachbetriebe im Verzeichnis
Woran erkenne ich Asbest im Haus?

Sehen kann man ihn nicht; ob ein Material Asbest enthält, klärt nur eine Laborprobe. Das Baujahr gibt einen Hinweis: Wurde nach dem 31. Oktober 1993 mit dem Bau begonnen, kann in der Regel vermutet werden, dass kein Asbest vorhanden ist (§ 11a Abs. 1 Satz 2 GefStoffV).

Bauteile mit Asbestverdacht

Verdacht oder Befund? Holen Sie ein erstes Angebot ein.

Beschreiben Sie einmal, worum es geht. Wir prüfen die Anfrage und geben sie exklusiv an einen passenden Fachbetrieb im Umkreis, bei hohem Risiko nur an einen Betrieb mit behördlicher Zulassung. Lehnen Sie ab, geben wir die Anfrage automatisch an den nächsten Betrieb weiter. Für Sie kostenlos und unverbindlich.

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