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Asbest erkennen

Asbest sieht man nicht. Die Bauteile, in denen er steckt, schon.

Asbest erkennen Sie mit bloßem Auge nicht: Ob ein Material Asbest enthält, klärt nur eine Laboranalyse einer Probe. Baujahr und Bauteil sind nur Hinweise (Umweltbundesamt; TRGS 519 Nr. 4.1). Nehmen Sie die Probe nicht selbst, denn schon die Probenahme kann Fasern freisetzen. So läuft Probe und Labor ab

Asbest teilt sich in feinste Fasern und wurde zu weit mehr als 3.000 Produkten verarbeitet (Umweltbundesamt). Fest gebundene Produkte wie Asbestzement und Vinylplatten sind vor allem beim Bearbeiten kritisch, schwach gebundene wie Spritzasbest und Leichtbauplatten setzen Fasern leicht frei (Umweltbundesamt).

Begann der Bau nach dem 31. Oktober 1993, kann in der Regel vermutet werden, dass kein Asbest vorhanden ist (§ 11a Abs. 1 Satz 2 GefStoffV). Bei älteren Gebäuden klärt es die Probe. Was das bedeutet

Wo Asbest im Haus steckt

13 Bauteile, sortiert nach Bereich im Haus. Jede Seite beschreibt Aussehen, Baujahre, Gefahr im Alltag, was zu tun ist und wovon der Preis abhängt.

Allgemein zu Wand und Decke: Asbest in Wand und Decke (Einzelfälle: Dämmung, Putz und Spachtelmassen). Zu Dichtungen: Asbest in Dichtungen (Einzelfall: Rohrisolierung). Zu Rohren selbst: Asbestrohre erkennen.

Welches Baujahr welchen Asbest bedeutet

Die Jahre nennen, wann Verbote galten und wann welche Bauteile üblich waren. Was in Ihrem Haus steckt, klärt nur eine Laborprobe.

Zeitleiste anzeigen
  1. seit etwa 1930

    Asbest wird in Deutschland in großen Mengen verwendet. Von 1950 bis 1985 sind es etwa 4,4 Millionen Tonnen.

  2. 1960er und 1970er

    Viele Gebäude entstehen mit Asbestzement. Auch Bodenbeläge (Floor-Flex) stammen vor allem aus den 1960ern. Handwerker mischen Asbest in Putz, Fliesenkleber und Spachtel.

  3. 1979 bis 1984

    Erste Verbote: Spritzasbest 1979, Bodenbeläge 1982, schwach gebundene Produkte im Bau und in Nachtspeicherheizgeräten 1984.

  4. 1992

    Asbestzementplatten dürfen im Hochbau nicht mehr verwendet werden.

  5. ab 31.10.1993

    Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung sind in Deutschland verboten, in der EU gilt das seit 2005.

Asbest entsorgen

Asbesthaltige Abfälle müssen sorgfältig verpackt und entsorgt werden (Bayerisches Landesamt für Umwelt, Stand April 2018, S. 11). Was am Ort gilt, regeln Abfallrecht und Landesrecht; Auskunft gibt die Abfallberatung Ihrer Kommune oder die zuständige Abfallbehörde.

Einzelheiten zur Entsorgung
  • Einzelne Platten, Blumenkästen oder Aschenbecher: Wertstoffhöfe oder Sammelstellen nehmen sie vielerorts an (Landesamt für Umwelt Bayern, S. 11). Fragen Sie vorher nach.
  • Größere Mengen können, in Big-Bags verpackt, zu Deponien der Klasse I oder II gebracht werden. Meist wickelt die Sanierungsfirma die Entsorgung mit ab (Landesamt für Umwelt Bayern, S. 11).
  • Bei Sanierungsarbeiten sind asbesthaltige Abfälle getrennt von asbestfreien in sicher verschließbaren, gekennzeichneten Behältern zu sammeln, Zerkleinern ist nicht zulässig (TRGS 519 Nr. 18 und 18.1).
  • Als gefährlicher Abfall gilt asbesthaltiger Abfall bei mehr als 0,1 % Massengehalt Asbest (TRGS 519 Nr. 18 Abs. 2). Bauschutt mit möglichen Asbestanteilen klärt man im Einzelfall mit der entsorgungspflichtigen Körperschaft (Landesamt für Umwelt Bayern, S. 11).

Was Entsorgung und Probe im Angebot ausmachen können, steht auf Kosten. Bauteile mit eigenem Entsorgungsabschnitt finden Sie oben, zum Beispiel Dachplatten und Fassadenplatten.

Die Fragen vor dem Bauteil

Wie erkenne ich Asbest, und wie lasse ich Material testen?

Ob ein Material Asbest enthält, klärt nur eine Probe im Labor. Sehen kann man ihn nicht, denn er zerteilt sich in feine Fasern, die leicht eingeatmet werden (Umweltbundesamt). Verdächtig macht ein Produkt sein Alter und seine Art, nicht sein Aussehen. Bei Zweifeln beurteilt eine sachkundige Person das Material und lässt Proben untersuchen (TRGS 519 Nr. 4.1). Prüfinstitute untersuchen Material auf Asbest (Umweltbundesamt). Wir raten davon ab, die Probe selbst zu nehmen, denn schon die Probenahme kann Fasern freisetzen (TRGS 519 Nr. 2.4). Wie Proben entnommen werden, regelt VDI 3866 Blatt 1.

Wie gefährlich ist Asbest im Haus?

Asbest ist eindeutig krebserregend. Gefährlich wird er, wenn Fasern eingeatmet werden (Umweltbundesamt). Asbestose, Lungenkrebs und Mesotheliom zeigen sich oft erst viele Jahre später, die Latenzzeit kann bis zu etwa 30 Jahre betragen. Eine gesundheitlich unbedenkliche Konzentration kann nicht angegeben werden (DGUV 201-050 Nr. 3.1). Bei Beschwerden oder Sorgen hilft die Hausärztin oder der Hausarzt.

Wer darf Asbest entfernen?

Abbruch und Sanierung schwach gebundener Produkte dürfen grundsätzlich nur Fachbetriebe ausführen, die die zuständige Behörde dafür zugelassen hat. Bei fest gebundenen Produkten wie Asbestzement sind Bohren, Sägen, Schleifen und Brechen kritisch (Umweltbundesamt). Auch das gehört in fachkundige Hände (TRGS 519 Nr. 3.1).

Muss Asbest im Haus entfernt werden?

Fest gebundene Produkte sollten nicht ohne Anlass ausgebaut werden, ein generelles Sanierungsgebot gibt es für Asbestzement nicht. Entfernt werden müssen sie, wenn sie stark spröde und brüchig sind oder Bodenbeläge lose oder angebrochen sind (Umweltbundesamt). Bei schwach gebundenen Produkten in Gebäuden bewertet die Asbest-Richtlinie die Dringlichkeit in drei Stufen. Bei Stufe I ist die Sanierung unverzüglich erforderlich. Im Einzelfall gibt die zuständige Behörde Auskunft (DGUV 201-050 Nr. 3.2).

Wie entsorge ich Asbest?

Asbesthaltige Abfälle müssen sorgfältig verpackt und entsorgt werden. Einzelne Platten nehmen vielerorts Wertstoffhöfe oder Sammelstellen an, größere Mengen können, in Big-Bags verpackt, zu Deponien der Klasse I oder II gebracht werden, und meist wickelt die Sanierungsfirma das mit ab (Landesamt für Umwelt Bayern, Stand April 2018, S. 11). Bei Sanierungsarbeiten sind die Abfälle getrennt von asbestfreien in verschließbaren, gekennzeichneten Behältern zu sammeln (TRGS 519 Nr. 18.1). Was an Ihrem Ort gilt, sagt die Abfallbehörde.

Darf ich Asbestplatten im Bauschutt oder Hausmüll entsorgen?

Das sollten Sie nicht auf eigene Faust tun. Asbesthaltige Abfälle sind getrennt von asbestfreien zu halten (TRGS 519 Nr. 18.1), und Bauschutt mit möglichen Asbestanteilen wird im Einzelfall mit der entsorgungspflichtigen Körperschaft geklärt (Landesamt für Umwelt Bayern, S. 11). Fragen Sie vor dem Wegbringen die Abfallberatung Ihrer Kommune.

Was kostet es, Asbest testen und entsorgen zu lassen?

Feste Preise nennen wir nicht, sie hängen von Bauteil, Menge, Zugänglichkeit und Entsorgungsweg ab. Welche Faktoren das sind, steht auf der Seite Kosten. Ein Fachbetrieb nennt sie in seinem Angebot, und Sie holen das erste Angebot kostenlos über uns ein.

Verdacht bestätigt? Dann zum Betrieb, der es darf.

Nennen Sie Bauteil, Baujahr und Ort. Wir geben Ihre Anfrage exklusiv an einen Fachbetrieb, dessen Erlaubnis laut Landesliste dazu passt. Für Sie kostenlos und unverbindlich.