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Hoher Verdacht Dach & Fassade

Wellplatten und Dachplatten

Ob alte Dachplatten Asbest enthalten, sieht man ihnen nicht sicher an: Das klärt nur eine Laborprobe. Welldachplatten, die sogenannten Eternit-Platten, bestehen aus Asbestzement, in dem der Asbest fest gebunden ist; der Einsatz reichte bis etwa 1992 (LfU Bayern, S. 5 und 7). Unbeschädigte Dächer können nach Angaben des LfU erhalten bleiben (S. 10). Nicht reinigen, nicht überdecken, nicht zerbrechen; die Abnahme macht eine Fachfirma.

Auch bekannt als Eternit, Asbestzement, Welleternit, Faserzementplatten, Asbestdach, Asbest-Wellplatten, Wellplatten an Wand und Dach.

Auf einen Blick: Betrieb mit Genehmigung oder Zulassung

Bindung: Fest gebunden — kritisch ist das Bearbeiten

Ausbau: Betrieb mit Genehmigung oder Zulassung

791 Betriebe mit Erlaubnis laut Landesliste, Stand 02/2026 bis 08/2026

Wer darf das? Verzeichnis

Woran Sie es erkennen

  • Element-, Schiefer- oder Wellplatten als Dachplatten und Fassadenelemente; Handelsnamen Eternit, Fulgurit, Baufanit (LfU Bayern, S. 7)
  • auch die Haus-Innenseite von Dachkonstruktionen kann aus Asbestzement sein (LfU Bayern, S. 7)

Kein Merkmal ist ein Beweis. Asbestfasern sind mit bloßem Auge nicht zu sehen. Sicherheit gibt allein eine Materialprobe im Labor. So läuft das Testen lassen ab

Wie es aussieht — Baujahre, Hersteller, Produkte

Wellplatten haben nach DIN 274 Teil 1 eine Dicke von 6 bzw. 6,5 mm, Breiten von 920 oder 1.000 mm und Längen von 1.250 bis 2.500 mm (IFA-Katalog Nr. 5.1, Stand 1985).

Kurzformatige Platten bis 650 × 1.000 mm gab es vor allem für den Wohnungsbau (IFA-Katalog Nr. 5.1, Stand 1985). Am Aussehen lässt sich Asbest dennoch nicht erkennen.

Asbestzement enthält nach dem LfU zehn bis 15 Prozent Asbest (LfU Bayern, S. 5). Großformatige Wellplatten für den Hochbau durften ab 1991 nicht mehr hergestellt und ab 1992 nicht mehr verwendet werden (LfU Bayern, S. 3).

Mit oder ohne Asbest — wie man es unterscheidet

Begann der Bau nach dem 31. Oktober 1993, kann in der Regel vermutet werden, dass kein Asbest vorhanden ist (§ 11a Abs. 1 Satz 2 GefStoffV). Bei älteren Gebäuden klärt es die Probe; nach dem LfU genügt eine Probe von Fingernagel- bis Briefmarkengröße, genommen ohne Staub und ohne zu bohren, zu sägen oder zu fräsen (LfU Bayern, S. 10).

Wie gefährlich ist das im Alltag?

Fest gebunden — laut Umweltbundesamt geht von Asbestzement bei normaler Nutzung keine Gefahr durch Asbestfasern aus, solange er in Ordnung ist und weder Hitze noch mechanischen Einwirkungen ausgesetzt wird. Kritisch ist das Bearbeiten: Bohren, Sägen, Schleifen, Brechen (Umweltbundesamt).

Nach Angaben des LfU sind intakte Produkte meist unproblematisch: Die Abwitterung von Asbestzementplatten war selbst in unmittelbarer Nähe nicht messbar (LfU Bayern, S. 7).

Was jetzt zu tun ist

Ob Asbest enthalten ist, klärt nur eine Probe. Ist keine Analyse möglich, sollte man laut LfU vom ungünstigsten Fall ausgehen und das Material wie Asbest behandeln (LfU Bayern, S. 10). Die Liste unten sagt, was zu tun und zu lassen ist.

Tun

  • Schritt 1: Nicht berühren, nicht reinigen, nichts abnehmen. Beschädigte Platten sollten laut LfU bald ausgetauscht werden (LfU Bayern, S. 10).
  • Schritt 2: Den Baubeginn des Gebäudes klären (§ 11a Abs. 1 Satz 2 GefStoffV).
  • Schritt 3: Bei Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 die Probe klären lassen; bei Unsicherheit nimmt sie ein Experte (LfU Bayern, S. 10).
  • Schritt 4: Für die Abnahme nur Fachfirmen beauftragen (LfU Bayern, S. 11). Abbrucharbeiten im Bereich niedrigen oder mittleren Risikos bedürfen einer Genehmigung der Behörde (§ 11a Abs. 4a GefStoffV). Ein erstes Angebot holen Sie unten über das Portal ein.

Lassen

  • Das Dach mit dem Hochdruckreiniger reinigen (LfU Bayern, S. 3). Reinigungs- und Beschichtungsarbeiten an nicht vollflächig beschichteten Asbestzementdächern sind verboten (§ 11 Abs. 3 Nr. 2 GefStoffV).
  • Platten zerbrechen, zerschlagen, sägen, fräsen oder schleifen (LfU Bayern, S. 7).
  • Ein neues Dach einfach über die alten Platten legen: Die feste Überdeckung, Überbauung oder Aufständerung von Asbestzementdächern ist verboten (§ 11 Abs. 3 Nr. 1 GefStoffV).

Entsorgung

Asbesthaltige Abfälle müssen sorgfältig verpackt und entsorgt werden und sind im Regelfall auf Deponien abzulagern. Größere Mengen gehen in Big-Bags verpackt zu Deponien der Klasse I oder II, meist wickelt die Sanierungsfirma das ab; für private Haushalte und Mengen unter 2.000 Kilogramm im Jahr ist kein Entsorgungsnachweis zu führen (LfU Bayern, S. 11). Einzelne Platten: siehe FAQ unten.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, ob meine Eternitplatten Asbest enthalten?

Am Aussehen nicht sicher. Bei Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 klärt es nur die Probe. Nach dem LfU genügt ein Stück von Fingernagel- bis Briefmarkengröße, entnommen ohne Staub und ohne zu bohren, zu sägen oder zu fräsen; bei Unsicherheit nimmt sie ein Experte (LfU Bayern, S. 10).

Ist ein Asbestdach gefährlich?

Nach Angaben des LfU war in der Nähe intakter Asbestdächer keine zusätzliche Faserbelastung messbar; unbeschädigte Dächer können danach erhalten bleiben, beschädigte Dachplatten sollten bald ausgetauscht werden (LfU Bayern, S. 10).

Darf ich ein Asbestdach selbst abnehmen?

Das LfU empfiehlt, nur Fachfirmen zu beauftragen (LfU Bayern, S. 11). Die Asbestverbote gelten auch für private Haushalte; wer zulässige Arbeiten selbst ausführt, muss die Freisetzung von Fasern so weit wie möglich verhindern (§ 11 Abs. 7 GefStoffV). Zum Einzelfall gibt die zuständige Arbeitsschutzbehörde Auskunft.

Darf ich eine Solaranlage auf ein Asbestdach setzen?

Nein: Feste Überdeckung, Überbauung oder Aufständerung an Asbestzementdächern ist verboten (§ 11 Abs. 3 Nr. 1 GefStoffV); das LfU nennt Photovoltaik- und Solaranlagen ausdrücklich (LfU Bayern, S. 3). Zum Einzelfall gibt die zuständige Arbeitsschutzbehörde Auskunft.

Wohin mit einzelnen Asbestplatten?

Nach dem LfU nehmen Wertstoffhöfe oder Sammelstellen vielerorts einzelne Platten an; vorher bei der Abfallberatung fragen (LfU Bayern, S. 11 und 15). Abfallschlüssel: 17 06 05* (LfU Bayern, S. 12).

Gilt das auch für Wellplatten an der Wand, am Stall oder an Hallen?

Möglich. Asbestzement-Wellplatten dienten laut Katalog für Dachdeckungen und Wandbekleidungen aller Art, zum Beispiel von Hallen für Industrie, Landwirtschaft und Freizeit (IFA-Katalog Nr. 5.1, Stand 1985). Ob eine Platte Asbest enthält, klärt nur die Probe. Auch an der Wand ist die feste Überdeckung verboten (§ 11 Abs. 3 Nr. 1 GefStoffV).

Kann Dachpappe Asbest enthalten?

Möglich. Nach dem LfU können die Abdichtungssysteme von Dachbahnen (Bahnen, Vergussmassen, Anstriche) zusätzlich asbesthaltig sein; ältere Dachpappe kann außerdem teerhaltig sein (PAK). Bei der Probe darf nicht nur die oberste Lage entnommen werden (LfU Nr. 408, Stand 09/2020). Asbesthaltige Pappen auf Bitumenbasis zählen zu den asbesthaltigen Baustoffen, Abfallschlüssel 17 06 05* (LfU infoBlatt, Stand 10/2015). Ob eine Bahn Asbest enthält, klärt nur die Laborprobe.

Kosten

Den Preis nennt Ihnen das Angebot

Den Preis nennt das Angebot. Er hängt an der Dachfläche, an Gerüst oder Hebebühne und an der neuen Eindeckung.

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