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Asbestose: Ursache, Berufskrankheit 4103 und was tun

Asbestose ist eine Lungenverhärtung durch Narbengewebe, ausgelöst durch eingeatmete Asbestfasern (Umweltbundesamt, Stand 30.07.2024), und als Berufskrankheit Nr. 4103 anerkannt (Anlage 1 BKV, Fassung vom 16.07.2026). Bis zur Erkrankung können bis zu etwa 30 Jahre vergehen. Ob Beschwerden damit zusammenhängen, klärt nur eine Ärztin oder ein Arzt; ob ein Material in Ihrem Haus Asbest enthält, klärt nur eine Laborprobe.

Bei Beschwerden wie Atemnot oder Husten: zur Ärztin oder zum Arzt und früheren Asbestkontakt erwähnen. Diese Seite stellt keine Diagnose.

Fünf Schritte nach Kontakt

Schritt 3 bis 5 gelten für Kontakt bei der Arbeit (§ 9 Abs. 1 SGB VII, Fassung vom 12.05.2026).

  1. Notieren: wann, wo, welches Material, wie lange, welcher Schutz; bei der Arbeit auch Firma und Tätigkeit.
  2. Zum Arzt: Bei Verdacht auf jahrelange Belastung ist laut Umweltbundesamt die Hausarztpraxis erste Anlaufstelle; sie überweist bei Bedarf an Lungenfachärzte oder Arbeitsmedizin.
  3. Nachgehende Vorsorge: Nach bestimmten Tätigkeiten müssen Arbeitgeber sie auch ehemals Beschäftigten anbieten und übertragen sie am Ende der Beschäftigung, wenn Sie einwilligen, auf die Unfallversicherung (§ 5 Abs. 3 ArbMedVV, Fassung vom 11.05.2026). Für Asbest organisiert das die GVS der Unfallversicherung (DGUV).
  4. Anzeige: Ärzte melden einen begründeten Verdacht der Unfallversicherung (§ 202 SGB VII), Unternehmen ebenfalls (§ 193 Abs. 2 SGB VII). Sie oder Angehörige können die Erkrankung auch selbst melden (BAuA).
  5. Entscheidung: Die Unfallversicherung prüft und entscheidet; gegen eine Ablehnung ist Widerspruch möglich, die Frist steht im Bescheid (BAuA).

Was Asbestose ist

Asbest zerteilt sich in feine Fasern, die sich der Länge nach weiter aufspalten und leicht eingeatmet werden. Sie können langfristig in der Lunge bleiben und das Gewebe reizen; die Asbestose ist die Lungenverhärtung durch das dabei entstehende Narbengewebe (Umweltbundesamt, Stand 30.07.2024).

Als Berufskrankheit anerkannt ist sie laut Umweltbundesamt seit 1936. Heute steht sie als Nr. 4103 in der Liste: „Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder durch Asbeststaub verursachte Erkrankungen der Pleura“, also auch des Rippenfells (Anlage 1 Nr. 4103 BKV).

Weitere Asbestkrankheiten

Asbest ist laut Umweltbundesamt eindeutig krebserregend. Neben der Asbestose stehen drei weitere Asbestkrankheiten in der Liste der Berufskrankheiten; die Tabelle nennt die Todesfälle 2025 laut Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

  • Nr. 4104: Lungen-, Kehlkopf- oder Eierstockkrebs in Verbindung mit Asbestose oder einer asbestbedingten Erkrankung der Pleura oder nach mindestens 25 Faserjahren am Arbeitsplatz (Anlage 1 Nr. 4104 BKV). Kehlkopfkrebs gehört seit 1. Dezember 1997 dazu, Eierstockkrebs seit 1. August 2017 (§ 6 Abs. 1 und 5 BKV).
  • Nr. 4105: durch Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippenfells, des Bauchfells oder des Herzbeutels (Anlage 1 Nr. 4105 BKV).
  • Nr. 4114: Lungenkrebs durch das Zusammenwirken von Asbestfaserstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (Anlage 1 Nr. 4114 BKV).
Berufskrankheit (Nr.) Todesfälle 2025
Asbestose (4103) 164
Lungen-, Kehlkopf-, Eierstockkrebs (4104) 417
Mesotheliom (4105) 581
Lungenkrebs durch Asbest und PAK (4114) 18

Beschwerden und Latenz

Zwischen dem Einatmen der Fasern und einer darauf zurückzuführenden Erkrankung liegt eine lange Latenzzeit; sie kann bis zu etwa 30 Jahre betragen (Umweltbundesamt, Stand 30.07.2024).

Einzelne Beschwerden erlauben keine Diagnose, deshalb steht hier keine Symptomliste. Bei Atemnot oder Husten und früherem Asbestkontakt lassen Sie das ärztlich abklären und nennen die Vorgeschichte, auch wenn sie Jahrzehnte zurückliegt.

Einmaliger Kontakt

Das Gesundheitsrisiko steigt vor allem mit der Faserkonzentration, der Dauer der Einwirkung und der Lebenserwartung; eine gesundheitlich unbedenkliche Konzentration (Schwellenwert) kann nicht angegeben werden (Asbest-Richtlinie Nr. 3.1, wiedergegeben in DGUV Information 201-050). Für Lungenkrebs als Berufskrankheit zählt die Dosis in Faserjahren: 25 Faserjahre entsprechen 25 Jahren bei einer Million Fasern je Kubikmeter Luft (Anlage 1 Nr. 4104 BKV).

Schreiben Sie einen ungeschützten Kontakt auf (Datum, Material, Dauer) und erwähnen Sie ihn beim nächsten Arztbesuch. Ob eine Untersuchung sinnvoll ist, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt.

Asbest im Haus

Kritisch sind laut Umweltbundesamt alle Arbeiten, bei denen asbesthaltige Produkte zerstört oder bearbeitet werden: bohren, sägen, schleifen, fräsen, brechen. Ob ein Material Asbest enthält, klärt nur eine Laborprobe (Seite „Asbest testen lassen“). Ausbau und Sanierung gehören zu einem Fachbetrieb mit Sachkunde nach TRGS 519; über das Portal holen Sie kostenlos ein erstes Angebot ein.

Häufige Fragen

Was ist Asbestose?

Eine Lungenverhärtung durch Narbengewebe nach dem Einatmen von Asbestfasern (Umweltbundesamt); sie ist als Berufskrankheit Nr. 4103 anerkannt (Anlage 1 BKV, Fassung vom 16.07.2026).

Welche Symptome hat Asbestose?

Einzelne Beschwerden erlauben keine Diagnose. Bei Atemnot oder Husten und früherem Asbestkontakt lassen Sie das ärztlich abklären; zwischen Kontakt und Erkrankung können laut Umweltbundesamt bis zu etwa 30 Jahre liegen.

Ist Asbestose eine Berufskrankheit?

Ja, Nr. 4103. Lungen-, Kehlkopf- und Eierstockkrebs durch Asbest sind Nr. 4104, das Mesotheliom Nr. 4105, Lungenkrebs durch Asbest und PAK Nr. 4114 (Anlage 1 BKV, Fassung vom 16.07.2026).

Wer meldet den Verdacht auf eine Berufskrankheit?

Ärztinnen und Ärzte bei begründetem Verdacht (§ 202 SGB VII), Unternehmen bei Anhaltspunkten (§ 193 Abs. 2 SGB VII; Fassung vom 12.05.2026). Beschäftigte oder Angehörige können die Erkrankung auch selbst bei Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden (BAuA).

Ich habe einmal ohne Schutz Asbest bearbeitet. Was nun?

Schreiben Sie Datum, Material und Dauer auf und erwähnen Sie es bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt; dort wird entschieden, ob eine Untersuchung sinnvoll ist. Eine gesundheitlich unbedenkliche Faserkonzentration kann nicht angegeben werden (Asbest-Richtlinie Nr. 3.1), vermeiden Sie deshalb weiteren Kontakt.

Ist Asbest gefährlich?

Ja, Asbest ist eindeutig krebserregend (Umweltbundesamt, Stand 30.07.2024). Gefährlich wird er, wenn Fasern freigesetzt und eingeatmet werden, vor allem beim Bohren, Sägen, Schleifen oder Brechen asbesthaltiger Produkte. Fest gebundene Produkte gefährden laut Umweltbundesamt bei normaler Nutzung nicht, solange sie in Ordnung sind und weder Hitze noch mechanischen Einwirkungen ausgesetzt werden; das ist keine Entwarnung für Ihr Bauteil. Ob ein Material Asbest enthält, klärt nur eine Laborprobe; bei Beschwerden gehen Sie zur Ärztin oder zum Arzt.

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