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Glaswolle entsorgen: Abfallschlüssel, Verpacken, Abgabe

Kurz gesagt: Abfälle aus alter Mineralwolle (Glas- und Steinwolle, vor 1996 eingebaut) haben nach der TRGS 521 den Abfallschlüssel 17 06 03*, das ist ein gefährlicher Abfall. Sie sind möglichst staubdicht zu verpacken, zu kennzeichnen und in geschlossenen Behältnissen zu transportieren. Ohne Unterlagen ist von alter Mineralwolle auszugehen.

In vier Schritten entsorgen

  1. Alt oder neu klären. Bei Mineralwolle, die vor 1996 eingebaut wurde, ist von alter Mineralwolle auszugehen. Zwischen 1996 und 2000 muss ein Einzelnachweis zeigen, dass es keine ist; ohne Informationen gilt sie als alt. Den Einzelnachweis kann man bei der Gütegemeinschaft Mineralwolle anfordern (TRGS 521, Abschnitt 3.1 Absatz 7 bis 9, Fassung 4.5.2026).
  2. Verpacken. Abfälle sind am Entstehungsort möglichst staubdicht zu verpacken, bei Bedarf zu befeuchten und zu kennzeichnen. Kleinmengen sollten möglichst doppelt verpackt werden, etwa ein Müllsack in einem staubdichten Behälter. Für den Transport sind geschlossene Behältnisse wie Tonnen, reißfeste Säcke oder Big-Bags zu verwenden; ausgebautes Material darf nicht geworfen werden (TRGS 521, Abschnitt 4.1, Fassung 4.5.2026). Die Regel richtet sich an Betriebe; Privatpersonen fragen ihren Entsorger.
  3. Abfallschlüssel zuordnen. Für den zulässigen Entsorgungsweg müssen Abfälle dem Abfallverzeichnis zugeordnet werden; Abfälle aus alter Mineralwolle haben den Schlüssel 17 06 03*; das Sternchen kennzeichnet gefährliche Abfälle (TRGS 521, Abschnitt 4.1 Absatz 9; § 3 Absatz 1 AVV, Fassung vom 30.06.2020). Die Einordnung im Einzelfall treffen Entsorger und Behörde.
  4. Abgabe klären. Abfälle aus privaten Haushaltungen sind dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen, soweit man sie nicht selbst auf dem eigenen Grundstück verwerten kann oder will (§ 17 Absatz 1 KrWG, Fassung vom 22.07.2026). Für gefährliche Abfälle zur Beseitigung können die Länder zusätzliche Andienungs- und Überlassungspflichten bestimmen (§ 17 Absatz 4 KrWG). Landesregeln erfragt man bei der zuständigen Behörde (TRGS 521, Abschnitt 4.1 Absatz 10).

Laborhinweis: Ob ein alter Dämmstoff Asbest statt Mineralwolle enthält, kann man nicht sehen. Bei Verdacht lassen Sie eine Probe in einem anerkannten Labor untersuchen; bei Unsicherheit nimmt sie ein Experte (LfU, UmweltWissen Asbest, Stand April 2018, Seite 10).

Abfallschlüssel im Überblick

Die Gruppe 17 06 der Abfallverzeichnis-Verordnung heißt „Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe“; gefährlich sind Abfälle, die die Verordnung so bestimmt (§ 3 Absatz 5 KrWG).

Material Schlüssel (AVV)
Abfälle aus alter Mineralwolle 17 06 03* (gefährlich)
Dämmmaterial mit Asbest 17 06 01* (gefährlich)
Dämmmaterial, das nicht unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt 17 06 04

Selbst entsorgen oder Betrieb beauftragen?

Wer Arbeiten an einem Gebäude veranlasst, muss dem ausführenden Betrieb die ihm vorliegenden Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte über vermutete Gefahrstoffe mitteilen (§ 5a GefStoffV; TRGS 521, Abschnitt 3.1 Absatz 4). Das Portal vermittelt nur.

Die Erlaubnis der im Portal gelisteten Betriebe (Zulassung oder Genehmigung) betrifft Tätigkeiten mit Asbest (§ 11a GefStoffV). Ob ein Betrieb auch Mineralwolle ausbaut und entsorgt, ist damit nicht belegt – fragen Sie gezielt danach.

Häufige Fragen

Welchen Abfallschlüssel hat Glaswolle oder Steinwolle?

Abfälle aus alter Mineralwolle haben den Schlüssel 17 06 03*, einen gefährlichen Abfall (TRGS 521, Abschnitt 4.1 Absatz 9). Weitere Schlüssel stehen in der Tabelle oben.

Wohin mit Glaswolle-Resten aus dem Haushalt?

Abfälle aus privaten Haushaltungen sind grundsätzlich dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen (§ 17 Absatz 1 KrWG). Ob und wie Ihr Wertstoffhof Mineralwolle annimmt, erfahren Sie bei der örtlichen Abfallberatung; die TRGS 521 verweist dafür auf die zuständige Behörde (Abschnitt 4.1 Absatz 10).

Ist alte Mineralwolle ein gefährlicher Abfall?

Ja, ihr Schlüssel 17 06 03* trägt das Sternchen für gefährliche Abfälle (§ 3 Absatz 1 AVV). Die zuständige Behörde kann im Einzelfall abweichend einstufen, wenn der Besitzer nachweist, dass die Gefährlichkeitskriterien nicht vorliegen (§ 3 Absatz 3 AVV).

Was kostet die Entsorgung?

Preise nennen wir nicht; sie stehen beim Entsorger Ihres Ortes. Fragen Sie vorab nach Annahmebedingungen und Verpackung.

Vom Wissen zum Betrieb

Nennen Sie Bauteil, Baujahr und Ort. Wir geben Ihre Anfrage exklusiv an einen Fachbetrieb, der laut amtlicher Landesliste die passende Erlaubnis hat. Kostenlos und unverbindlich.

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