Für Fachbetriebe
Partnerbedingungen
Diese Bedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen der Crytech Berlin UG (haftungsbeschränkt), Betreiberin von schadstoffportal.de (Anschrift siehe Impressum, im Folgenden „wir"), und Fachbetrieben, die über das Portal Anfragen übernehmen. Sie werden Vertragsbestandteil, wenn Sie sich als Partner anmelden oder zum ersten Mal eine Anfrage übernehmen. An beiden Stellen weisen wir auf sie hin. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Fassung vom 3. Oktober 2026.
1. Was wir tun und was nicht
Schadstoffportal nimmt Anfragen von Eigentümern, Bauherren und Verwaltungen zu Asbest- und Schadstoffsanierung entgegen, prüft sie, nach Möglichkeit mit einem Anruf bei der anfragenden Person, und bietet jede Anfrage genau einem Fachbetrieb zur Übernahme an. Wir vermitteln den Kontakt. Wir sind nicht Vertragspartner des Auftrags, der daraus entsteht, und sagen nicht zu, dass ein Auftrag zustande kommt.
Die Partnerschaft, das Angebot einer Anfrage und ihre Übernahme sind für Sie kostenlos. Ein Entgelt fällt nur an, wenn die anfragende Person Ihr Angebot über das Portal annimmt und der Auftrag zustande kommt (Provision nach Abschnitt 6) oder wenn der vermittelte Auftrag am Portal vorbei geschlossen wird (Abschnitt 9). Für die anfragende Person ist das Portal kostenlos.
2. Partnerschaft und Partnerprofil
Partner werden Sie über die Anmeldung unter „Partner werden" oder bei der Übernahme einer Ihnen angebotenen Anfrage. Ein Anspruch auf Aufnahme oder auf eine bestimmte Zahl von Anfragen besteht nicht. Im Partnerbereich legen Sie fest, an welche E-Mail-Adresse Angebote gehen, in welchem Umkreis Sie Anfragen möchten, welche Leistungen und Bauteile Sie übernehmen und ob Sie Angebote vorübergehend pausieren. Halten Sie diese Angaben aktuell. Sie bestimmen mit, welche Anfragen Ihnen angeboten werden (Abschnitt 4).
3. Angebot einer Anfrage zur Übernahme
Nach unserer Prüfung bieten wir eine Anfrage einem einzigen Betrieb zur Übernahme an. Das Angebot erhalten Sie per E-Mail mit Postleitzahl und Ort, Leistung, Bauteil, Risikobereich, Gebäudeart, Baujahr, Fläche, Zeitrahmen und Beschreibung, soweit angegeben, aber ohne Name und Kontaktdaten der anfragenden Person.
Sie haben 48 Stunden Zeit, die Anfrage zu übernehmen. Wir erinnern Sie vor Fristende einmal per E-Mail. Sie können das Angebot jederzeit ohne Angabe von Gründen ablehnen. Ablehnung und Fristablauf kosten nichts. Lehnen Sie ab oder verstreicht die Frist, bieten wir die Anfrage dem nächsten passenden Betrieb an. Solange Ihnen eine Anfrage angeboten ist, bieten wir sie keinem anderen Betrieb an.
4. Auswahl des Betriebs
Welchem Betrieb wir eine Anfrage anbieten, richtet sich nach den folgenden Hauptparametern in dieser Reihenfolge:
- Wunsch der anfragenden Person: Hat sie einen bestimmten Betrieb gewählt, etwa über „Erstes Angebot einholen" auf dessen Seite im Verzeichnis, bieten wir die Anfrage zuerst diesem Betrieb an, sofern seine Erlaubnis den Risikobereich der Anfrage abdeckt (Nummer 2). Ist er noch kein Partner, sprechen wir ihn telefonisch an. Bis er sich entschieden hat, geht die Anfrage an keinen anderen Betrieb.
- Zulassung und Risikobereich: In Betracht kommen nur Betriebe, deren Erlaubnis laut amtlicher Landesliste oder laut einem von uns geprüften Bescheid den Risikobereich der Anfrage abdeckt. Für den hohen Risikobereich muss die Zulassung ausgewiesen sein. Betriebe mit ausgewiesener passender Erlaubnis haben Vorrang vor Betrieben, deren Erlaubnis nicht ausgewiesen ist.
- Leistung und Bauteile: Die angefragte Leistung und, bei mehreren Bauteilen, mindestens eines davon müssen zu Ihrem Partnerprofil passen. Ohne Angaben im Profil kommen alle Leistungen und Bauteile in Betracht.
- Umkreis: Der Ort der Anfrage muss im Suchumkreis um Ihren Betriebssitz liegen. Der Suchumkreis richtet sich nach dem voraussichtlichen Auftragsumfang, den wir bei der Prüfung der Anfrage einschätzen: derzeit 30 km bei Aufträgen unter 500 €, 45 km bis 2.000 €, 60 km bis 5.000 €, 80 km bis 15.000 € und 100 km darüber. Haben Sie selbst einen Umkreis festgelegt, gilt zusätzlich dieser. Partner, die Angebote pausiert oder unsere E-Mails abbestellt haben, erhalten keine Angebote. Derselbe Betrieb erhält dieselbe Anfrage nicht zweimal angeboten.
- Gleichmäßige Verteilung: Unter den passenden Betrieben hat Vorrang, wem in den letzten 14 Tagen weniger Anfragen angeboten wurden, gleich ob er sie übernommen oder abgelehnt hat.
- Entfernung: Danach entscheidet die Entfernung Ihres Betriebssitzes zum Ort der Anfrage (Luftlinie).
- Umkreis-Aufweitung: Findet sich im Suchumkreis kein passender Betrieb mehr, erweitern wir ihn schrittweise, höchstens auf 150 km. Der von Ihnen selbst festgelegte Umkreis bleibt dabei die Grenze.
Zahlungen, Provisionen oder andere Entgelte haben keinen Einfluss auf die Auswahl. Eine Möglichkeit, die Auswahl gegen Entgelt zu beeinflussen, gibt es nicht. Wir betreiben selbst keinen Sanierungsbetrieb und behandeln keinen Betrieb aus eigenem Interesse bevorzugt. Findet sich unter den Partnern kein passender Betrieb, sprechen wir Betriebe aus dem Verzeichnis telefonisch an und bieten die Anfrage einem Betrieb an, der dem am Telefon zugestimmt hat. Die genannten Parameter gelten dabei entsprechend. Für Betriebe mit einem Zahlungsrückstand gilt Abschnitt 8.
5. Übernahme und Exklusivität
Sie übernehmen eine Anfrage durch Klick auf „Anfrage übernehmen". Die Übernahme ist kostenlos. Mit ihr kommt die Provisionsvereinbarung nach Abschnitt 6 für diese Anfrage zustande, und Sie erhalten die Kontaktdaten, die die anfragende Person freigegeben hat: Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, nur Name und E-Mail-Adresse oder, bei „nur über das Portal", nur den Namen. Angebote geben Sie in jedem Fall über die Vorgangsseite ab.
Ab der Übernahme liegt die Anfrage exklusiv bei Ihnen. Sie haben 72 Stunden Zeit, der anfragenden Person über das Portal ein Angebot zu machen: einen Festpreis, eine Kostenschätzung mit „von" und „bis" oder ein Angebot nach Besichtigung mit einem Vorschlag, wie es weitergeht. Wir erinnern Sie etwa 24 Stunden vor Fristende. Geben Sie in der Frist kein Angebot ab, endet die Exklusivität.
Sie können eine übernommene Anfrage jederzeit zurückgeben, auf der Vorgangsseite unter „Anfrage zurückgeben". Ein offenes Angebot ziehen Sie damit zurück. Die Rückgabe kostet nichts. Nur ein bereits angenommenes Angebot lässt sich nicht mehr über das Portal zurückgeben.
Haben Sie ein Angebot abgegeben, entscheidet die anfragende Person: Sie nimmt es an, lehnt es ab oder legt es beiseite. Ein beiseitegelegtes Angebot bleibt offen. Wir erinnern die anfragende Person nach 14 Tagen. Nimmt sie es nicht innerhalb von 30 Tagen an, gilt es als abgelehnt. Die anfragende Person kann jederzeit ein Angebot eines weiteren Betriebs einholen oder ihre Anfrage beenden. Damit endet Ihre Exklusivität, und Ihr vorliegendes Angebot gilt als abgelehnt. Ein weiterer Betrieb erhält die Anfrage nur auf ihren ausdrücklichen Wunsch.
Die Annahme im Portal leiten wir Ihnen als Erklärung der anfragenden Person weiter. Den Auftrag mit seinen Einzelheiten, etwa Termin, Leistungsumfang und Zahlungsweise, vereinbaren Sie direkt mit ihr. Wir sind daran nicht beteiligt.
Endet die Exklusivität, ohne dass ein Auftrag zustande kommt (Fristablauf, Rückgabe, Ablehnung, weiteres Angebot, Ende der Anfrage), löschen Sie die erhaltenen Kontaktdaten unverzüglich, auch aus Ihrem E-Mail-Postfach, soweit Sie keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht trifft.
6. Provision
Nimmt die anfragende Person Ihr Angebot über das Portal an und kommt der Auftrag zustande, schulden Sie uns eine Provision von 4 % des Nettobetrags des angenommenen Angebots zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Weitere Entgelte für Anfragen fallen nicht an. Es gilt der Satz, der bei der Übernahme der Anfrage vereinbart wurde.
Als Nettobetrag gilt:
- bei einem Festpreis der angebotene Nettobetrag,
- bei einer Kostenschätzung der „von"-Betrag,
- bei einem Angebot nach Besichtigung ohne Betrag der Nettowert des Auftrags, den Sie danach mit der anfragenden Person vereinbaren. Diesen Wert melden Sie innerhalb von 14 Tagen nach der Auftragserteilung auf der Vorgangsseite unter „Auftrag melden".
Fällt der tatsächlich erteilte Auftrag niedriger aus als der angenommene Betrag, teilen Sie uns das per E-Mail an kontakt@schadstoffportal.de mit. Die Provision berechnen wir dann aus dem niedrigeren Nettowert. Spätere Erweiterungen des Auftrags erhöhen die Provision nicht.
Der Anspruch entsteht mit der Annahme. Kommt trotz Annahme kein Auftrag zustande oder wird er vor der Ausführung aufgehoben, gleich aus welchem Grund, entfällt die Provision. Wie das festgestellt wird, regelt Abschnitt 7. Abschnitt 9 bleibt unberührt.
7. Auftragstermin, Ausführung und Rechnung
Die Rechnung über die Provision stellen wir erst, wenn der Auftrag als ausgeführt gilt. Dafür gilt Folgendes:
- Auftragstermin: Ab der Annahme können Sie und die anfragende Person uns den Termin nennen, an dem der Auftrag ausgeführt wird (ein Datum, höchstens 365 Tage in der Zukunft), und ihn später ändern.
- Bestätigung: Bestätigen Sie oder die anfragende Person die Ausführung, gilt der Auftrag sofort als ausgeführt, und wir stellen die Rechnung am selben Tag.
- Bekannter Termin, keine Bestätigung: Am Tag nach dem Auftragstermin fragen wir Sie und die anfragende Person per E-Mail, ob der Auftrag ausgeführt wurde. Meldet sich innerhalb von 3 Tagen niemand, gilt der Auftrag als ausgeführt.
- Kein Termin, keine Bestätigung: 7 Tage nach der Annahme fragen wir Sie und die anfragende Person per E-Mail. Sie können antworten: ausgeführt, nicht zustande gekommen oder der Termin ist erst an einem bestimmten Tag. Meldet sich innerhalb von weiteren 7 Tagen niemand, gilt der Auftrag als ausgeführt. Die Rechnung stellen wir in diesem Fall also frühestens 14 Tage nach der Annahme.
- Späterer Termin: Nennt jemand in der Antwort einen späteren Termin, fragen wir am Tag nach diesem Termin erneut, mit der Frist von 3 Tagen.
Ihr Schweigen auf unsere Nachfrage gilt also als Bestätigung, dass der Auftrag ausgeführt wurde. Auf die Frist und auf diese Folge weisen wir Sie in jeder Nachfrage ausdrücklich hin. Sie antworten über den Link in der E-Mail. Haben Sie die Frist versäumt, obwohl der Auftrag nicht zustande gekommen oder noch nicht ausgeführt ist, teilen Sie uns das mit. Wir berichtigen oder stornieren die Rechnung dann nach Prüfung (siehe unten und Abschnitt 8).
Nicht zustande gekommen:
- Melden Sie und die anfragende Person, dass der Auftrag nicht zustande gekommen ist, entfällt die Provision sofort.
- Meldet es nur eine Seite, warten wir das Ende der laufenden Frist ab. Widerspricht die andere Seite nicht, entfällt die Provision.
- Meldet eine Seite „ausgeführt" und die andere „nicht zustande gekommen", klären wir den Fall mit beiden Seiten. Bis dahin stellen wir keine Rechnung. Auf Nachfrage legen Sie uns dazu geeignete Belege vor, etwa die Auftragsbestätigung oder die Absage. Persönliche Daten der anfragenden Person, die wir dafür nicht brauchen, dürfen Sie schwärzen.
- Stellt sich nach der Rechnung heraus, dass der Auftrag nicht zustande gekommen ist, stornieren wir die Rechnung nach Prüfung und erstatten eine bereits gezahlte Provision.
8. Zahlung und Zahlungsverzug
Die Rechnung erhalten Sie per E-Mail, in der Regel über unseren Zahlungsdienstleister Stripe, über den Sie auch zahlen können. Sie ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
Liegt der Auftragstermin nach dem Rechnungsdatum, etwa weil die Rechnung nach Abschnitt 7 gestellt wurde, bevor der Auftrag ausgeführt ist, beginnt die Zahlungsfrist erst mit dem Auftragstermin: Die Rechnung ist dann 14 Tage nach dem Auftragstermin fällig. Sie oder die anfragende Person können uns den Termin auch nachträglich nennen, solange die Rechnung nicht bezahlt ist. Zahlungserinnerung und Mahnung beginnen dann neu. Nach der Rechnung können Sie den Termin höchstens zweimal selbst verschieben. Jede weitere Verschiebung stimmen Sie mit uns ab, per E-Mail an kontakt@schadstoffportal.de.
Wir erinnern Sie zur Fälligkeit an die Zahlung. Ist die Rechnung 30 Tage nach Fälligkeit nicht bezahlt, mahnen wir sie an. Für den Verzug gelten die gesetzlichen Regeln. Sind Sie mit einer Provisionsrechnung länger als 30 Tage im Rückstand, bieten wir Ihnen keine neuen Anfragen an, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Wir teilen Ihnen das mit der Begründung per E-Mail mit. Bereits übernommene Anfragen bleiben davon unberührt. Halten Sie eine Rechnung für unberechtigt, nutzen Sie den Beschwerdeweg (Abschnitt 16).
9. Schutz vor Umgehung
Die Provision nach Abschnitt 6 schulden Sie auch, wenn der über das Portal vermittelte Auftrag innerhalb von sechs Monaten nach der Übernahme außerhalb des Portals zustande kommt. Gemeint ist ein Vertrag mit der anfragenden Person, deren Anfrage Sie über das Portal übernommen haben, über die angefragte Leistung am selben Objekt. Das gilt auch, wenn Ihr Angebot im Portal nicht angenommen wurde, Sie die Anfrage zurückgegeben haben oder Ihre Exklusivität geendet hat. Die Provision berechnet sich dann aus dem Nettowert dieses Vertrags. Einen solchen Vertrag melden Sie uns innerhalb von 14 Tagen in Textform.
Die Provision nach diesem Abschnitt fällt nicht an, wenn der Vertrag nicht auf der Vermittlung über das Portal beruht, etwa weil Sie mit der anfragenden Person schon vor der Übernahme zu diesem Vorhaben in Kontakt standen oder sie ohne Zutun des Portals erneut auf Sie zugekommen ist. Das legen Sie uns auf Nachfrage dar. Eine Vertragsstrafe ist mit diesem Abschnitt nicht verbunden.
10. Ihre Pflichten
- Zulassung und Sachkunde sind Ihre Sache. Sie übernehmen nur Anfragen und führen nur Arbeiten aus, für die Sie nach der Gefahrstoffverordnung (insbesondere § 11a GefStoffV) und der TRGS 519 zugelassen und sachkundig sind. Wir gleichen die amtlichen Landeslisten und von Ihnen eingereichte Bescheide ab und prüfen Ihre Zulassung nicht darüber hinaus. Änderungen an Zulassung oder Sachkunde teilen Sie uns unverzüglich mit.
- Sie melden sich zeitnah nach der Übernahme bei der anfragenden Person, auf dem Weg, den sie gewählt hat.
- Angebote geben Sie vollständig und zutreffend ab. Preisangaben enthalten alle Bestandteile, die Sie in Rechnung stellen wollen.
- Auf unsere Nachfragen zum Auftrag (Abschnitt 7) antworten Sie wahrheitsgemäß.
- Sie verwenden die Daten der Anfrage ausschließlich für diese Anfrage, also für Rückfragen, Ihr Angebot und einen daraus entstehenden Auftrag. Werbung und Weitergabe an Dritte sind untersagt. Mit der Übermittlung sind Sie für Ihre Verarbeitung datenschutzrechtlich selbst verantwortlich und erfüllen die Informationspflichten gegenüber der anfragenden Person selbst. Sie verarbeiten die Daten nicht in unserem Auftrag.
- Gegenüber Verbrauchern erfüllen Sie die für Sie geltenden Informationspflichten, insbesondere zum Widerrufsrecht. Sie treten als eigenständiger Betrieb auf und geben keine Erklärungen im Namen von Schadstoffportal ab.
11. Zugang zu Daten
Was Sie erhalten: zu jeder angebotenen Anfrage die Eckdaten (Abschnitt 3), nach der Übernahme die freigegebenen Kontaktdaten sowie die Nachrichten und Entscheidungen der anfragenden Person zu Ihrem Angebot. Im Partnerbereich sehen Sie Ihr Profil und die Ihnen angebotenen und von Ihnen übernommenen Anfragen. Daten über andere Betriebe, deren Angebote oder Nachrichten erhalten Sie nicht. Zusammengefasste Auswertungen stellen wir nicht bereit.
Was wir verarbeiten: Wir haben Zugang zu allen Daten, die Sie und die anfragende Person im Portal eingeben, also Profil, Angebote, Nachrichten, Fristen, Auftragstermine und Rückmeldungen. Wir nutzen sie für die Vermittlung, die Abrechnung, die Klärung von Beschwerden und die Auswahl nach Abschnitt 4. An andere Betriebe geben wir Ihre Angebote und Nachrichten nicht weiter. Der anfragenden Person nennen wir nach der Übernahme Ihren Namen, Ort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Website. Näheres steht in der Datenschutzerklärung.
Nach dem Ende der Partnerschaft können Sie über den Partnerbereich nicht mehr auf diese Daten zugreifen. Auf Anfrage geben wir Ihnen Auskunft über die zu Ihrem Betrieb gespeicherten Vorgänge.
12. Laufzeit, Pause, Beendigung
Die Partnerschaft hat keine Laufzeit und keine Mindestabnahme. Sie können Angebote im Partnerbereich jederzeit pausieren und die Partnerschaft jederzeit ohne Frist beenden, im Partnerbereich oder per E-Mail. Wir können sie mit einer Frist von 30 Tagen in Textform beenden und nennen Ihnen dabei die Gründe.
Aus wichtigem Grund können wir die Partnerschaft ohne Frist beenden oder Sie vorübergehend von Angeboten ausnehmen, insbesondere wenn ein Betrieb wiederholt übernommene Anfragen liegen lässt, Kontaktdaten weitergibt oder zweckwidrig nutzt, Aufträge verschweigt oder auf Nachfragen falsche Angaben macht, den vermittelten Auftrag am Portal vorbei schließt, ohne die nötige Zulassung arbeitet oder länger als 30 Tage im Zahlungsrückstand ist (Abschnitt 8). Wir teilen Ihnen die Gründe spätestens mit der Maßnahme in Textform mit und geben Ihnen Gelegenheit, den Sachverhalt über den Beschwerdeweg (Abschnitt 16) zu klären. Erweist sich die Maßnahme als unbegründet, heben wir sie unverzüglich auf.
Mit dem Ende der Partnerschaft enden laufende Übernahmen, soweit kein Angebot angenommen ist. Entstandene Provisionsansprüche und die Pflichten aus Abschnitt 5 (Löschung), Abschnitt 9 und Abschnitt 10 (Datennutzung) bleiben bestehen.
13. Haftung
Wir prüfen Anfragen nach bestem Wissen, übernehmen aber keine Gewähr dafür, dass alle Angaben der anfragenden Person zutreffen, dass ein Auftrag zustande kommt oder dass er bezahlt wird. Für Ihre Leistungen gegenüber der anfragenden Person sind allein Sie verantwortlich.
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher, auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen, und dann begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
14. Verfügbarkeit
Wir bemühen uns um einen störungsfreien Betrieb, schulden aber keine ununterbrochene Verfügbarkeit des Portals. Fällt eine Frist in eine Störung des Portals, verlängern wir sie angemessen. Bitte geben Sie uns in diesem Fall Bescheid.
15. Änderungen dieser Bedingungen
Änderungen dieser Bedingungen teilen wir Ihnen mindestens 15 Tage vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mit. Erfordert eine Änderung bei Ihnen technische oder geschäftliche Anpassungen, gewähren wir eine angemessen längere Frist. Sie können die Partnerschaft jederzeit, also auch vor dem Inkrafttreten, ohne Frist beenden (Abschnitt 12). Darauf weisen wir in der Mitteilung hin. Bleiben Sie Partner, gelten die geänderten Bedingungen für Anfragen, die Sie nach dem Inkrafttreten übernehmen. An der Übernahme weisen wir auf die geltende Fassung hin.
Für Anfragen, die Sie vor dem Inkrafttreten übernommen haben, bleibt es beim Provisionssatz und bei den Regeln zu Provision, Rechnung und Zahlung, die bei der Übernahme galten. Rückwirkende Änderungen nehmen wir nicht vor, es sei denn, das Gesetz oder eine Behörde verlangt sie oder sie sind für Sie vorteilhaft. Die Frist von 15 Tagen gilt nicht, soweit wir eine Änderung aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben früher umsetzen müssen.
16. Beschwerden
Sind Sie mit einer Entscheidung oder mit unserem Verhalten nicht einverstanden, etwa mit der Auswahl nach Abschnitt 4, einer Rechnung, einer Mahnung, einer Sperre oder der Beendigung der Partnerschaft, schreiben Sie uns an kontakt@schadstoffportal.de oder an die Anschrift im Impressum. Die Beschwerde ist kostenlos. Wir bestätigen den Eingang, prüfen sie und antworten Ihnen in der Regel innerhalb von 14 Tagen in Textform mit einer Begründung.
Wir sind ein kleines Unternehmen im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1150 und benennen deshalb keine Mediatoren. Der Weg zu den Gerichten bleibt Ihnen unbenommen. Wir schränken nicht ein, dass Sie Ihre Leistungen auf anderen Wegen zu anderen Bedingungen anbieten.
17. Übergang vom Token-Modell
Bis zum 3. Oktober 2026 wurden Anfragen mit Tokens aus einem vorausbezahlten Guthaben bezahlt. Tokens werden seitdem weder verkauft noch abgebucht. Ein etwaiges Restguthaben aus dem früheren Token-Modell erstatten wir auf Anforderung in voller Höhe des dafür gezahlten Betrags.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Berlin. Abweichende Geschäftsbedingungen eines Betriebs gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
Fragen und Beschwerden zu diesen Bedingungen: kontakt@schadstoffportal.de