Triiitech Abbruch GmbH
Niels-Bohr-Ring 34, 23568 Lübeck · Schleswig-Holstein
Zulassung nach § 11a Abs. 3 — hoher RisikobereichIhre Anfrage geht exklusiv an diesen Fachbetrieb. Übernimmt er sie nicht, bieten wir sie dem nächsten passenden Fachbetrieb an. Wir prüfen jede Anfrage vorher kurz. Für Sie kostenlos und unverbindlich.
Alle Betriebe in LübeckBehördliche Erlaubnis
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Zulassung für den hohen Risikobereich
§ 11a Abs. 3 GefStoffVDie Landesliste führt den Betrieb mit Zulassung für Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos.
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Genehmigung für Abbrucharbeiten
§ 11a Abs. 4a GefStoffVEigens nicht ausgewiesen, in der Zulassung nach Abs. 3 eingeschlossen (§ 11a Abs. 4a Satz 2 GefStoffV).
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Sachkunde nach TRGS 519
Anlage 3 TRGS 519Die Landesliste nennt für den Betrieb eine Sachkunde (§ 11a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 GefStoffV).
Erlaubnis befristet bis 9. Oktober 2031
Quelle: Betriebsliste nach § 19 Abs. 6 GefStoffV, Schleswig-Holstein — Stand 21.07.2026 nachschlagen
Was das für Ihren Auftrag heißt
Betriebe brauchen die Zulassung für Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos (§ 11a Abs. 3 Satz 1 GefStoffV). Sie schließt die Genehmigung für Abbrucharbeiten im niedrigen und mittleren Risikobereich ein (§ 11a Abs. 4a Satz 2 GefStoffV). Die Behörde kann der Zulassung Auflagen beifügen (§ 11a Abs. 3 Satz 4 GefStoffV). Was im Einzelfall gilt, steht im Bescheid.
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Die Angaben stammen aus der amtlichen Betriebsliste des Landes (§ 19 Abs. 6 GefStoffV). Sie sind keine Empfehlung: Die Aufnahme in die Liste sagt nichts über Preis, Termintreue oder Ausführungsqualität. Prüfen Sie vor der Beauftragung selbst, ob die Erlaubnis noch gültig ist. Eine bezahlte Hervorhebung wäre als „Anzeige“ gekennzeichnet; sie wirkt nur auf die Reihenfolge einer Liste, nie auf die Zuweisung einer Anfrage.