Kok.Parkett
Stolzestr. 19, 44139 Dortmund · Nordrhein-Westfalen
Genehmigung nach § 11a Abs. 4a — mittlerer RisikobereichIhre Anfrage geht exklusiv an diesen Fachbetrieb. Übernimmt er sie nicht, bieten wir sie dem nächsten passenden Fachbetrieb an. Wir prüfen jede Anfrage vorher kurz. Für Sie kostenlos und unverbindlich.
Alle Betriebe in DortmundBehördliche Erlaubnis
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Zulassung für den hohen Risikobereich
§ 11a Abs. 3 GefStoffVIn der Liste des Landes nicht ausgewiesen. Im Zweifel fragt die zuständige Behörde nach.
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Genehmigung für Abbrucharbeiten
§ 11a Abs. 4a GefStoffVDie Landesliste führt den Betrieb mit Genehmigung für Abbrucharbeiten im niedrigen oder mittleren Risikobereich.
Erlaubnis befristet bis 30. Juni 2032
Quelle: Betriebsliste nach § 19 Abs. 6 GefStoffV, Nordrhein-Westfalen — Stand 07/2026 nachschlagen
Was das für Ihren Auftrag heißt
Betriebe brauchen die Genehmigung für Abbrucharbeiten im niedrigen oder mittleren Risikobereich (§ 11a Abs. 4a Satz 1 GefStoffV). Laut Liste gilt sie hier für den mittleren und niedrigen Risikobereich. Für Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos ist die Zulassung nach § 11a Abs. 3 nötig (§ 11a Abs. 3 Satz 1 GefStoffV).
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Die Angaben stammen aus der amtlichen Betriebsliste des Landes (§ 19 Abs. 6 GefStoffV). Sie sind keine Empfehlung: Die Aufnahme in die Liste sagt nichts über Preis, Termintreue oder Ausführungsqualität. Prüfen Sie vor der Beauftragung selbst, ob die Erlaubnis noch gültig ist. Eine bezahlte Hervorhebung wäre als „Anzeige“ gekennzeichnet; sie wirkt nur auf die Reihenfolge einer Liste, nie auf die Zuweisung einer Anfrage.