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Erstes Angebot einholen

Asbestsanierung in Trier

In 60 Kilometern um Trier führt keine der von uns ausgewerteten Landeslisten einen Betrieb mit Erlaubnis. Das heißt nicht, dass es keinen gibt. Schildern Sie uns Ihr Vorhaben, wir geben es an einen Betrieb weiter, der weiter anfährt, und der macht Ihnen das erste Angebot. Für Sie ist das kostenlos.

Was Sie vor der Beauftragung wissen sollten

Teilen Sie dem Betrieb vorab mit, was Sie zu Baujahr und Nutzung wissen. Wer Arbeiten an einem Gebäude veranlasst, muss dem ausführenden Betrieb vorliegende Informationen zu vorhandenen oder vermuteten Gefahrstoffen übergeben. Das gilt auch für private Haushalte (§ 5a Abs. 1 und 4 GefStoffV).

Begann der Bau nach dem 31. Oktober 1993, kann in der Regel vermutet werden, dass kein Asbest vorhanden ist (§ 11a Abs. 1 Satz 2 GefStoffV). Bei älteren Gebäuden klärt es die Probe.

Für den Nachweis der Genehmigung bei Asbestabbruch im niedrigen und mittleren Risiko nennt § 25 Abs. 9 GefStoffV (Fassung vom 17.12.2025) eine Frist bis zum Ablauf des 19. Dezember 2026. Fragen Sie den Betrieb, welche Erlaubnis er hat.

Die Liste ist keine Empfehlung. Sie sagt, wer darf — nicht, wer gut ist. Preis, Termintreue und Ausführung prüfen Sie selbst.